
Egal ob großer Crash oder kleiner Parkrempler – wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich strafbar. Doch wo beginnt Fahrerflucht? © Foto: tommaso79_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unabhängig davon, ob es sich um einen schweren Unfall mit Verletzten oder einen kleinen Auffahrunfall mit geringem Schaden handelt, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar. Es kann sogar mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Doch ab wann genau gilt eine Handlung als Fahrerflucht? Für die Beteiligten eines Verkehrsunfalls ist es nicht immer eindeutig, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt sie weiterfahren oder sich vom Unfallort entfernen dürfen.