Verbraucherportal für Rechtsthemen

Vertrag wird unterschrieben

Kategorie: Verbraucherrecht

Die Tücken der Nachtruhe: Regelungen, Konflikte und Konsequenzen

Ein Haus bei Nacht

Nächtlicher Lärm ist eine häufige Ursache für Streit unter Nachbarn. Bei wesentlichen Störungen der Nachtruhe kann es zu Bußgeldern kommen. © Foto: Gamze Şentürk_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Laute Geräusche in der Nacht sorgen oft für Ärger zwischen Nachbarn. Auch öffentliche Veranstaltungen können die Nachtruhe stören. Das Problem dabei: Es gibt keine klaren Regeln, die für alle gelten. Weder die genauen Zeiten für die Nachtruhe noch die erlaubte Lautstärke sind einheitlich festgelegt. Das führt häufig zu Missverständnissen und Streit. Massive Ruhestörungen können zu Bußgeldern und im Extremfall zu Gerichtsverfahren mit Schadenersatzverpflichtungen führen. Selbst wenn Anwohner gewissen Lärm tolerieren müssen, kann eine Entschädigung angeordnet werden.

Abhilfeklage stärkt die Rechte von Verbrauchern

Abhilfeklage stärkt die Rechte von Verbrauchern

Die Abhilfeklage betrifft Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen, beispielsweise bei Flugverspätungen. © Foto: Gerrie van der Walt_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Rechtsuchende denken, sie könnten einfach einen Präzedenzfall finden, und schon würde sich ein Gericht daran orientieren. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Im deutschen Recht gibt es keine Präzedenzfälle. Dennoch müssen Verbraucher, die sich juristisch gegen ein Unternehmen durchsetzen wollen, nicht allein handeln. Seit dem 13. Oktober 2023 können sie ihre Ansprüche mit der Abhilfeklage, einer neuen Form der Sammelklage, einfacher klären und durchsetzen. Hierzu müssen sie sich der Klage eines qualifizierten Verbraucherverbandes anschließen

Verletzung der Räum- und Streupflicht: Bußgeld droht

Straße, für die Streupflicht gilt

Bei Schneefällen und Glätte gilt die Räum- und Streupflicht. © Foto: Herrmann Wittekopf_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die kühlen Temperaturen der letzten Tage erinnern daran, dass der Winter vor der Tür steht. Damit es auch bei unerwarteten Schneefällen und Glätte nicht zu Rutschpartien kommt, gibt es die Räum- und Streupflicht. Wenn Grundstücksanlieger ihre Pflicht vernachlässigen, müssen Sie bei etwaigen Unfällen haften, sofern der Schaden eindeutig auf das Versäumnis zurückzuführen ist. Bereits für die Nichteinhaltung des Winterdienstes können in manchen Bundesländern hohe Bußgelder verhängt werden.

Rechte von Bewohnern im Pflegeheim

Ältere Person im Pflegeheim

In der Regel ist ein Pflegeheim eine große Hilfe. Doch was können Betroffene und Angehörige unternehmen, falls es in seltenen Fällen zu Pflegefehlern kommt? © Foto: Matthias Zomer_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Durch den demographischen Wandel verbringen immer mehr Menschen ihren Lebensabend in einem Alten- und Pflegeheim. In aller Regel bedeutet dies eine große Hilfe für die Bewohner. Doch was können Betroffene und Angehörige unternehmen, falls es in Ausnahmefällen zu Pflegefehlern oder Missständen kommt?

Privatinsolvenz als Weg aus den Schulden

Leerer Geldbeutel

Zahlungsunfähige können eine Privatinsolvenz anmelden und sich über ein geregeltes Verfahren von nahezu allen bestehenden Schulden befreien. © Foto: Chronomarchie_pixabay.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unerwartete Schicksalsschläge wie Arbeitslosigkeit, Trennung oder eine schwere chronische Krankheit können jeden treffen und zur Zahlungsunfähigkeit führen. Betroffene, die nicht aus eigener Kraft aus dieser Situation herauskommen, können eine Privatinsolvenz anmelden und sich über ein geregeltes Verfahren von nahezu allen bestehenden Schulden befreien. Unterstützt werden sie während des mehrjährigen Verfahrens von einem Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse, also das pfändbare Vermögen verwaltet und die Forderungen der Gläubiger abwickelt.

Behandlungsfehler – was sollten Patienten tun?

 

Ärztin sitzt am Laptop nach Behandlungsfehler

Ärzte müssen Patienten über einen möglichen eigenen Behandlungsfehler oder Fehler anderer Ärzte informieren. © National Cancer Institute_unsplash

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Können sich Menschen aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht mehr selbst helfen, vertrauen sie auf einen approbierten Arzt. Mediziner wiederum sind dem ungeschriebenen Gebot der Heilkunde verpflichtet, ihren Patienten nicht zu schaden. Kommt es dennoch zu einem Behandlungsfehler, ist der richtige Umgang damit für beide Seiten entscheidend.

Schäden bei Sturm und Hochwasser

Schäden durch Sturm an einem Haus

Bei Sturm-, Hagel-, oder Wasserschäden haftet häufig die Versicherung. © Foto: Jan-Mallander_Pixabay.com

 

Durch die extremer werdenden Wetterlagen mit Hagel, Sturm oder Starkregen, haben sich die meisten Menschen für eine Versicherung entschieden. So sind Schäden am Haus und Auto abgedeckt. Es gibt jedoch einiges zu beachten, damit die Versicherung im Schadensfall einspringt. Weigert sich die Versicherung, den Schaden zu regulieren, können Geschädigte auf verschiedenen Wegen zu ihrem Recht gelangen.

Verbreitete Irrtümer im Mietrecht

Familie hängt Bild auf

Schönheitsreperaturen sind meist im Vertrag enthalten, können aber rechtsunwirksam formuliert sein. ©Foto: HiveBoxx_unsplash

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Über die Rechte und Pflichten von Mietern beim Auszug kursieren zahlreiche Gerüchte und Irrtümer, die sich hartnäckig halten. So können beispielsweise viele Vertragsklauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag durch den Mieter unwirksam sein. Stellen Mieter hingegen die bis Vertragsende laufenden Mietzahlungen ein, um diese ohne Rücksprache vom Vermieter mit der Kaution verrechnen zu lassen, kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben. Mieter oder Vermieter, die sich bezüglich ihrer Rechte und Pflichten absichern und unnötige Kosten vermeiden wollen, sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Verpasster Arzttermin: Patienten können Rechnung erhalten

Terminkalender

Falls Patienten vergessen, einen Arzttermin abzusagen, können sie im Einzelfall zur Kasse gebeten werden. Darum: Lieber absagen, wenn man verhindert ist. ©Foto: pixabay_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele kennen die Aushänge in den Praxen, die darauf hinweisen, dass ein nicht wahrgenommener Arzttermin in Rechnung gestellt werden kann. Ermahnungen dieser Art führen jedoch nicht immer zu einem Schadensersatzanspruch des Arztes. Ob terminsäumige Patienten zahlen müssen, entscheidet der Einzelfall.

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén