
Manche Eltern vermachen ihren Kindern bereits zu Lebzeiten etwas von ihrem Vermögen. Im Erbfall sind einige Schenkungen folgenreich. © Foto: Wijdan Mq_unsplash.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Schenkungen wie finanzielle Zuwendungen oder die Übertragung von Immobilien können bereits zu Lebzeiten erfolgen. Solche Vermögensübertragungen können im Erbfall rechtliche Konsequenzen haben, etwa wenn sie auf den Erbteil angerechnet oder im Rahmen des Pflichtteils ausgeglichen werden müssen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.