
Damit Verbraucher ihr Geld zurückbekommen, wenn der Reiseveranstalter plötzlich insolvent ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. © Foto: Natalya Zaritskaya_unsplash.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Gerade noch am Strand entspannt, dann ereilt einen die aufreibende Nachricht: Der Reiseveranstalter ist pleite. Schnell wird die Urlaubsidylle zur Reisehölle. Auf welche Rechte können sich zum Beispiel Pauschalreisende nun berufen? Damit Verbraucher ihr Geld zurückbekommen, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer klärt auf.