Was Scheinväter tun können
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Findet ein rechtlicher Vater Anhaltspunkte dafür, dass er nicht wie angenommen Erzeuger seines Kindes ist, kann er die Vaterschaft unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich anfechten. Stellt das Gericht dann fest, dass er tatsächlich nicht der biologische Vater ist, kommt zum emotionalen Schock oft der finanzielle hinzu: Wenn der „Scheinvater“ realisiert, dass er möglicherweise viele Jahre lang Unterhalt für ein Kind gezahlt hat, das gar nicht von ihm stammt.