
Um bei einer Trennung Streit zu vermeiden, sollten unverheiratete Paare die Eigentumsverhältnisse bereits vor einem Immobilienkauf regeln. © Foto: Africa Studio _shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In Deutschland sind Paare ohne Trauschein rechtlich deutlich schwächer abgesichert als Ehepartner. Dies kann besonders problematisch werden, wenn unverheiratete Paare gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung besitzen und auseinandergehen: Im Falle einer Trennung können ohne Vorsorge ernsthafte Streitigkeiten um das gemeinsame Eigentum entstehen. Um dies zu vermeiden, ist es entscheidend, Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsmodalitäten bereits vor dem Kauf vertraglich festzulegen. Hierzu müssen unverheiratete Paare selbst aktiv werden und sich durch entsprechende Vereinbarungen ein „rechtliches Polster“ schaffen.