
Nachehelicher Unterhalt ist nicht lebenslang, sondern befristet, an eheliche Voraussetzungen gebunden und kann geringer werden. © Foto: Timur Weber_pexels.com
Dauerhafter Anspruch nur in Ausnahmefällen
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer wieder gehen Ex-Ehepartner irrtümlich davon aus, dass sie nach einer Scheidung Anspruch auf lebenslangen Unterhalt hätten, wenn der andere besser verdient. Eine sogenannte Lebensstandardgarantie, wie sie früher oft galt, gibt es heutzutage jedoch nicht mehr. Im Sinne der wirtschaftlichen Eigenverantwortlichkeit ist ein etwaiger nachehelicher Unterhalt in der Regel zeitlich befristet und kann zusätzlich immer geringer werden. Darüber hinaus ist der Anspruch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die ihre Grundlage innerhalb der Ehe haben müssen. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die vor der Unterhaltsreform 2008 geschlossen wurden.









