
Eine Rechtsberatung in Deutschland ist zugelassenen Rechtsanwälten mit hoher Qualifikation und unter strenger Aufsicht vorbehalten. © Foto: Robert Kneschke _shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine Rechtsberatung darf in Deutschland gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ausschließlich von Rechtsanwälten erbracht werden. Ihre fundierte juristische Ausbildung mit zwei Staatsexamen sowie die strenge berufsrechtliche Kontrolle durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer gewährleisten qualifizierten Rechtsrat und hohen Verbraucherschutz. Das deutsche Recht ist komplex und vielschichtig. Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet sie, in jedem Fall die Interessen ihrer Mandanten zu wahren, sogar den Anschein der Vertretung widerstreitender Interessen zu vermeiden, und zur Verschwiegenheit.
Anspruch und Arbeitsweise des Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt betreut, berät und vertritt Mandanten mit dem Anspruch, eine umfassende Dienstleistung von höchster Qualität zu bieten. Auf der Grundlage einer fundierten rechtlichen Bewertung werden wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die spezifischen Fragestellungen der Mandanten erarbeitet. In enger Abstimmung mit dem Mandanten und nach dessen Vorgaben entwickelt der Anwalt juristisch und praktisch tragfähige Konzeptionen gemäß den Vorstellungen des Mandanten und setzt diese um.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Jeder Anwalt versucht zunächst im Interesse seines Mandanten, eine außergerichtliche Regelung zu finden, um ein Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Prozess, ist eine anwaltliche Vertretung oft unverzichtbar. Der Bürger darf sich nicht in jedem Fall selbst vertreten. So muss er sich in Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten sowie in Scheidungsverfahren von einem Anwalt vertreten lassen. Im Strafverfahren bestellt das Gericht in schwerwiegenden Fällen für den Angeklagten einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, sofern dieser noch keinen Verteidiger hat.
Haftung und Absicherung
Auch in Haftungsfragen bietet die anwaltliche Rechtsberatung Vorteile für den Verbraucher. Unterläuft dem Anwalt ein Beratungs- oder Verfahrensfehler, muss der Mandant den Schaden nicht selbst tragen. Für alle selbst verschuldeten Bearbeitungsfehler haftet der Rechtsanwalt persönlich.
Dafür ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Anders als Gewerbetreibende, die ihre Leistungen häufig im Rahmen einer GmbH erbringen, ist die Haftung des Anwalts nicht beschränkt. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro.
Voraussetzung für die Zulassung
Um sicherzustellen, dass ein eventuell Geschädigter seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen kann, wird einem Volljuristen die Zulassung zur Anwaltschaft erst erteilt, wenn er den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweist.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.
Lesen Sie hier den Nachbericht zur Podiumsdiskussion zum Thema „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“.