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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine Rechtsberatung darf nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Nicht jeder vermeintlich Rechtskundige darf Rechtsrat erteilen. Dies ist nur dem Anwalt gestattet. Das deutsche Recht ist so kompliziert, dass es der Verbraucherschutz zwingend gebietet, dass die umfassende Rechtsberatung der Anwaltschaft vorbehalten bleibt. Rechtsanwälte sind durch eine fundierte juristische Ausbildung und durch zwei Staatsexamen qualifiziert. Darüber hinaus gewährleistet das anwaltliche Berufsrecht, dass der Anwalt in jedem Fall die Interessen seines Mandanten zu wahren hat. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss selbst den Anschein der Vertretung widerstreitender Interessen vermeiden. Die Einhaltung des Berufsrechts wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht.

Der Rechtsanwalt betreut, berät und vertritt Mandanten mit dem Anspruch, eine umfassende Dienstleistung von höchster Qualität zu bieten. Auf der Grundlage einer kompetenten rechtlichen Bewertung werden wirtschaftlich vernünftige Lösungen für die spezifischen Fragestellungen der Mandanten erarbeitet. In enger Abstimmung mit dem Mandanten und nach dessen Vorgaben entwickelt der Anwalt juristisch und praktisch tragbare Konzeptionen gemäß den Vorstellungen des Mandanten und setzt sie um.

Jeder Anwalt versucht zunächst im Interesse seines Mandanten, eine außergerichtliche Regelung zu finden, um auf diese Weise ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Kommt es dennoch zu einem Prozess, geht es oft gar nicht ohne Anwalt. Der Bürger darf sich nicht in jedem Falle selbst vertreten. So muss er sich in Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten sowie in Scheidungsverfahren von einem Anwalt vertreten lassen. Und im Strafverfahren wird das Gericht in schwerwiegen­den Fällen für den Angeklagten einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen, wenn er noch keinen Verteidiger hat.

Auch hinsichtlich der Haftungsfrage hat die anwaltli­che Rechtsberatung ihre Vorteile für den Verbraucher. Unterläuft dem Anwalt ein Beratungs- oder Verfah­rensfehler, ist es auf keinen Fall der Mandant, der den Schaden tragen muss. Für alle selbst verschuldeten Bearbeitungsfehler haftet der Rechtsanwalt.

Dafür muss er eine Haftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, die meistens ihre Leistungen im Rahmen einer GmbH anbieten, ist die Haftung des Anwaltes nicht beschränkt. Die Haftpflichtversicherungssumme muss mindestens 250.000 Euro betragen.

Um sicherzustellen, dass ein eventuell Geschädigter seine Ansprüche auch erfolgreich durchsetzen kann, erhält ein Volljurist erst dann seine Zulassung zur An­waltschaft, wenn er den Abschluss einer Berufshaft­pflichtversicherung nachweist.

Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com