
Eine lückenlose Krankschreibung ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht zu gefährden. © Foto: Tima Miroshnichenko_pexels.com
Verlust des Krankengeldanspruchs droht
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Anfang des Jahres erreicht die Erkältungssaison oft ihren Höhepunkt. Doch nicht immer bleibt es bei Husten, Niesen und Kopfschmerzen: Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind, müssen sie alles ihnen Zumutbare tun, um für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen. Bis zum Ende der sechsten Woche zahlt der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Anschließend erhalten krankgeschriebene Mitarbeiter Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieser Anspruch erlischt jedoch, wenn die Krankschreibung selbst verschuldete Lücken aufweist.