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Vertrag wird unterschrieben

Kategorie: Arbeitsrecht Seite 1 von 2

Krankschreibung muss lückenlos sein

Eine lückenlose Krankschreibung ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht zu gefährden.

Eine lückenlose Krankschreibung ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht zu gefährden. © Foto: Tima Miroshnichenko_pexels.com

Verlust des Krankengeldanspruchs droht

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Anfang des Jahres erreicht die Erkältungssaison oft ihren Höhepunkt. Doch nicht immer bleibt es bei Husten, Niesen und Kopfschmerzen: Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind, müssen sie alles ihnen Zumutbare tun, um für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen. Bis zum Ende der sechsten Woche zahlt der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Anschließend erhalten krankgeschriebene Mitarbeiter Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieser Anspruch erlischt jedoch, wenn die Krankschreibung selbst verschuldete Lücken aufweist.

Scheinselbstständig, ohne es zu wissen?

Berufsgruppen wie Handwerker sind von einer Scheinselbstständigkeit bedroht

Berufsgruppen wie Handwerker sind häufig von einer Scheinselbstständigkeit bedroht. © Foto: Mario Spencer_pexels.com

Wie Selbstständige sich schützen können

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer wieder kommt es vor, dass Einzelunternehmer oder Freiberufler ungewollt scheinselbstständig sind und es nicht einmal wissen. So hat im letzten Jahr ein Urteil des Bundessozialgerichts für Aufsehen gesorgt, laut dem ein Zahnarzt, der als Honorararzt regelmäßig Notdienste im Auftrag einer kassenzahnärztlichen Vereinigung übernommen hatte, scheinselbstständig sei. Weitere häufig betroffene Berufsgruppen sind Berater, Programmierer, Grafikdesigner, Handwerker sowie Kurier- und Speditionsfahrer. Eine Scheinselbstständigkeit hat immer Auswirkungen auf beide Seiten. Unter anderem wird der Selbstständige zu einem Angestellten des entsprechenden Auftraggebers. Dieser muss daraufhin Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachzahlen.

Arbeitsunfall im Homeoffice: Was gilt beim Versicherungsschutz?

Person an Krücken

Wer vor Ort im Unternehmen arbeitet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Komplizierter ist die Lage bei einem Unfall im Homeoffice. © Foto: Towfiqu barbhuiya_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer als Angestellter vor Ort im Unternehmen arbeitet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Komplizierter ist die Lage, wenn es zu einem Unfall im Homeoffice kommt, wo berufliche und private Tätigkeiten oftmals fließend ineinander übergehen. Mittlerweile können auch der Gang zur Toilette oder zu einer Mahlzeit sowie die Begleitung der Kinder in Schule oder Kindergarten gesetzlich unfallversichert sein. Entscheidend ist ein konkreter Zusammenhang zur betrieblichen Arbeit oder dem Weg dorthin.

Dienstfahrrad auch privat nutzen

Frau mit Dienstfahrrad

Überlassen Arbeitgeber ihren Angestellten ein Dienstfahrrad, können sie die Kosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. © Foto: Michael Kucharski_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wollen Arbeitnehmer ihrer Fitness oder der Umwelt zuliebe auf das Auto verzichten, ist ein Dienstfahrrad eine gute, kostensparende Wahl. Darf das Fahrrad auch privat genutzt werden, handelt es sich um einen Arbeitslohn oder ein Gehaltsextra in Form eines Sachbezugs, der Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern steuerliche Vorteile bietet. Die Überlassung muss vertraglich festgehalten werden. Neben einem Kauf besteht die Option, das Dienstrad bei spezialisierten Unternehmen zu leasen.

Private Nutzung von Diensthandy & Co.

Mann nutzt Diensthandy

Im Regelfall darf ein Diensthandy nur beruflich verwendet werden. Eine private Nutzung setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. © Foto: Alejandro Escamilla_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Seit der Coronapandemie bekommen viele Angestellte für die Arbeit im Homeoffice Geräte wie Smartphone, Notebook und Drucker zur Verfügung gestellt. Im Regelfall dürfen diese Arbeitsmittel nur dienstlich verwendet werden. Eine private Nutzung setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Kommt es während der erlaubten Privatnutzung zu Schäden oder Datenverlusten, ist die Haftung individuell anhand der Regelungen im Arbeitsvertrag und etwaiger Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers zu klären. Nutzungsumfang sowie Über- und Rückgabe der Geräte sollten genau protokolliert werden. Auch mit überlassenem Firmenhandy müssen Arbeitnehmer im Grundsatz nicht nach Feierabend erreichbar sein.

Checkliste für den Arbeitsvertrag

Ein Mann unterzeichnet einen Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge sollten unbedingt sorgfältig gestaltet sein. © Foto: Mind and I_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Rein rechtlich sind Arbeitsverträge bereits dann gültig, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich darauf einigen, dass eine bestimmte Arbeitsleistung gegen eine bestimmte Vergütung erfolgt. Im Interesse beider ist das allerdings nicht. Arbeitsverträge sollten unbedingt sorgfältig gestaltet sein. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer stellt sieben goldene Regeln vor, die bei einem Arbeitsvertrag unbedingt beachtet werden sollten.

Vorstellungsgespräch: Welche Fragen sind erlaubt?

Zwei Männer im Anzug, die einander die Hand geben.

Fragen nicht zu beantworten ist legitim, aber falsch beantwortete Fragen können ernsthafte Folgen haben. © Foto: Sebastian Herrmann_unsplash

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein Vorstellungsgespräch ist immer eine aufregende Angelegenheit. Dennoch sollten Bewerber beachten, was erlaubt ist und was nicht. Bei falschen Angaben kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten und schon ist man den Traumjob schneller los als gedacht. Dennoch muss der Arbeitnehmer nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Homeoffice: Wichtige Vereinbarungen für Arbeitnehmer

Wer von zu Hause aus arbeitet, sollte wichtige Vereinbarungen mit dem Chef schriftlich festhalten.
© Foto: Monkey Business Images_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Arbeitnehmer ein auschlaggebendes Argument für das Homeoffice. Um Ärger zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die wichtigen Regelungen schriftlich festhalten. Für welche Bereiche Vereinbarungen zu treffen sind, erfahren Angestellte hier.

Homeoffice: Welche Regelungen gelten?

Wer von zu Hause aus arbeitet, sollte die Regelungen mit dem Chef genau absprechen.
Vom Homeoffice erhoffen sich Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten. ©Foto: Daxiao Productions_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Hier erfahren Arbeitnehmer, welche arbeitsrechtlichen Regelungen im Home Office gelten. Bei der Ausübung einer Tätigkeit außerhalb des Büros sind die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer genau reguliert.

Krankschreibung muss lückenlos sein

Damit sie den Krankengeldanspruch nicht verlieren, müssen sich Patienten stets selbst darum kümmern, dass ihr Arzt sie lückenlos krankschreibt.
© Foto: Kzenon_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine ernsthafte Erkrankung, die zu wochenlanger Arbeitsunfähigkeit führt, kann belastend sein. Versäumen Patienten, für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen, riskieren sie auch noch ihren Anspruch auf Krankengeld.

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