Damit sie den Krankengeldanspruch nicht verlieren, müssen sich Patienten stets selbst darum kümmern, dass ihr Arzt sie lückenlos krankschreibt.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine ernsthafte Erkrankung, die zu wochenlanger Arbeitsunfähigkeit führt, kann belastend sein. Versäumen Patienten, für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen, riskieren sie auch noch ihren Anspruch auf Krankengeld.

Wenn Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, zahlt der Arbeitgeber die Lohnkosten nach der sechsten Woche nicht mehr. Stattdessen erhält der Mitarbeiter Krankgengeld von der Krankenkasse.

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Weitere Krankschreibung am letzten Tag der AU einholen

Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass eine Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt wird. Laut der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, nach denen sich auch Vertragsärzte richten müssen, darf die Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht rückwirkend bescheinigt werden. Falls eine Dienstunfähigkeit zudem an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen besteht, muss der Patient zusätzlich für diesen Zeitraum krankgeschrieben werden. Um eine Folgebescheinigung ausgestellt zu bekommen, ist die oder der Betroffene verpflichtet, am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit erneut einen Arzt aufzusuchen.

Praxis geschlossen? Für Krankschreibung an andere Stelle wenden

Dass Hausarztpraxen an Feiertagen meist geschlossen sind, genügt nicht als Begründung, wenn jemand lückenhaft krankgeschrieben ist. In solchen Fällen müssen sich Betroffene an einen anderen Arzt oder an die Notfallambulanz eines Krankenhauses wenden.

Die Rechtfertigung des Patienten, die strengen Voraussetzungen nicht gekannt oder ein Versäumnis des Arztes, den Patienten nicht pflichtgemäß krankgeschrieben zu haben, lassen die Krankenkassen nicht gelten. Dabei weisen sie auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hin. Nur extreme Ausnahmetatbestände, etwa wenn jemand geistig verwirrt ist, entschuldigen den Patienten. Generell müssen Versicherte selbst dafür sorgen, dass sie lückenlos krankgeschrieben sind. Eine nachträgliche Krankschreibung ist nicht rechtmäßig.

Sie kümmern sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen? Was Sie etwa rund um den eigenen Krankenversicherungsschutz beachten müssen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet: https://www.rak-sh.de/.

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Redaktion: AzetPR