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Monat: Juni 2024

Unterhaltspflicht für Eltern besteht trotz zerrütteter Beziehung

Ältere Frau im Rollstuhl

Trotz Familienkonflikten besteht oft eine Unterhaltspflicht erwachsener Kinder für ihre pflegebedürftige Eltern. Es gibt jedoch Ausnahmen. © Foto: Socrates 471_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zwischen Eltern und erwachsenen Kindern kommt es nicht selten zu Streitigkeiten, die bis zum Abbruch des Kontaktes führen können. Trotz solcher Familienkonflikte müssen Kinder grundsätzlich für die Pflegekosten ihrer bedürftigen Eltern aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Unterhaltspflicht.

Eigenmächtiges Ausräumen der Ehewohnung ist verboten

Eigenmächtiges Ausräumen der Ehewohnung ist verboten

Nach einer Trennung müssen die Ex-Partner sich über Haushaltsgegenstände in der Ehewohnung einigen. Eigenmächtige Ausräumen ist verboten. Foto: nulo_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nach einer Trennung und Ehescheidung müssen sich die Ex-Partner regelmäßig über die Verteilung der Haushaltssachen einigen. Damit sind diejenigen beweglichen Sachen gemeint, die dem Zusammenleben und der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten sowie ihrer Kinder einschließlich der Freizeitgestaltung dienen. Hierzu gehören beispielsweise Möbel, Einrichtungsgegenstände, Küchengeräte, Bilder, Fernseher, Radio, Bücher, Sportgeräte, Boote oder Wohnwagen. Auch wesentliche Bestandteile und Zubehör sind inbegriffen. Wer die Haushaltssachen trotz gesetzlichen Verbots eigenmächtig entfernt, riskiert unter Umständen sogar Schadensersatzansprüche durch den Ex-Partner.

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