Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zwischen Eltern und erwachsenen Kindern kommt es nicht selten zu Streitigkeiten, die bis zum Abbruch des Kontaktes führen können. Trotz solcher Familienkonflikte müssen Kinder grundsätzlich für die Pflegekosten ihrer bedürftigen Eltern aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Unterhaltspflicht.