Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nach einer Trennung und Ehescheidung müssen sich die Ex-Partner regelmäßig über die Verteilung der Haushaltssachen einigen. Damit sind diejenigen beweglichen Sachen gemeint, die dem Zusammenleben und der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten sowie ihrer Kinder einschließlich der Freizeitgestaltung dienen. Hierzu gehören beispielsweise Möbel, Einrichtungsgegenstände, Küchengeräte, Bilder, Fernseher, Radio, Bücher, Sportgeräte, Boote oder Wohnwagen. Auch wesentliche Bestandteile und Zubehör sind inbegriffen. Wer die Haushaltssachen trotz gesetzlichen Verbots eigenmächtig entfernt, riskiert unter Umständen sogar Schadensersatzansprüche durch den Ex-Partner.