Eigenmächtiges Ausräumen der Ehewohnung ist verboten

Nach einer Trennung müssen die Ex-Partner sich über Haushaltsgegenstände in der Ehewohnung einigen. Eigenmächtige Ausräumen ist verboten. Foto: nulo_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nach einer Trennung und Ehescheidung müssen sich die Ex-Partner regelmäßig über die Verteilung der Haushaltssachen einigen. Damit sind diejenigen beweglichen Sachen gemeint, die dem Zusammenleben und der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten sowie ihrer Kinder einschließlich der Freizeitgestaltung dienen. Hierzu gehören beispielsweise Möbel, Einrichtungsgegenstände, Küchengeräte, Bilder, Fernseher, Radio, Bücher, Sportgeräte, Boote oder Wohnwagen. Auch wesentliche Bestandteile und Zubehör sind inbegriffen. Wer die Haushaltssachen trotz gesetzlichen Verbots eigenmächtig entfernt, riskiert unter Umständen sogar Schadensersatzansprüche durch den Ex-Partner.