Zwei Männer im Anzug, die einander die Hand geben.

Fragen nicht zu beantworten ist legitim, aber falsch beantwortete Fragen können ernsthafte Folgen haben. © Foto: Sebastian Herrmann_unsplash

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein Vorstellungsgespräch ist immer eine aufregende Angelegenheit. Dennoch sollten Bewerber beachten, was erlaubt ist und was nicht. Bei falschen Angaben kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten und schon ist man den Traumjob schneller los als gedacht. Dennoch muss der Arbeitnehmer nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Persönliche Fragen oftmals unzulässig

Einige Arbeitgeber fragen beim Vorstellungsgespräch nach der privaten Situation des Bewerbers. Wenn es sich dabei um eine nichteheliche oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft handelt, muss diese Frage nicht beantwortet werden. Gleiches gilt für die Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Eine Anstellung darf nicht davon abhängig sein, ob der Bewerber einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Nach Vertragsschluss ist die Frage jedoch zulässig, da es beispielsweise Tarifverträge gibt, die den Arbeitgeber verpflichten, die Gewerkschaftsbeiträge einzubehalten und an die zuständige Gewerkschaft abzuführen.

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Lieber ohne Lügen

Solche Fragen sind teilweise unbeliebt bei den Bewerbern und sie sind häufig unsicher, wie man am besten darauf antwortet. Daher bevorzugen es einige, lieber nicht die ganze Wahrheit zu sagen. Rechtlich gesehen ist das möglich, jedoch keine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Interessenkonflikte benennen

Der große Vorteil eines Bewerbers ist, dass er kaum etwas von sich aus erzählen muss. Schon gar nicht, wenn es negative Auswirkungen für ihn haben kann. Allerdings wird von Mitarbeitern in führender Position erwartet, dass sie offenbaren, wenn zum Beispiel ein Familienangehöriger an nicht untergeordneter Position bei einem direkten Mitbewerber tätig ist.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

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Redaktion: AzetPR