Wer von zu Hause aus arbeitet, sollte die Regelungen mit dem Chef genau absprechen.
Vom Homeoffice erhoffen sich Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten. ©Foto: Daxiao Productions_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Hier erfahren Arbeitnehmer, welche arbeitsrechtlichen Regelungen im Home Office gelten. Bei der Ausübung einer Tätigkeit außerhalb des Büros sind die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer genau reguliert.

Infos zum Arbeitsplatz zu Hause

Bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit außerhalb des Unternehmens spricht man von der Telearbeit. Dabei bieten viele Arbeitgeber unterschiedliche Modelle an. Neben der flexiblen Telearbeit, gibt es auch die alternierende Telearbeit. Dabei besteht die Möglichkeit, an fest vereinbarten Tagen den Arbeitsplatz nach Hause zu verlegen. Ist der Arbeitnehmer ausschließlich von Zuhause aus tätig, handelt es sich um einen Teleheimarbeitsplatz.

Kosten klären

Damit der Traum vom Homeoffice nicht zum Streit führt, sollte im Vorwege mit dem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden. Diese klärt auch, welche technischen Hilfsmittel für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind und wer die Kosten trägt. Verlangt der Arbeitgeber, dass der Angestellte die eigene Wohnung für das Homeoffice nutzt, so stehen dem Arbeitnehmer Aufwendungsersatzansprüche zu.


Anwaltssuche Schleswig-Holstein

Erreichbarkeit – was gilt?

Besonders zu Hause sind viele Arbeitnehmer auf technische Geräte angewiesen. Wenn Telefon und PC aufgrund von Verbindungsproblemen ausfallen, ist die Arbeit in vielen Berufen nicht mehr möglich. Arbeitnehmer haben in diesen Fällen nur einen Vergütungsanspruch, sollte das Problem im Betrieb des Arbeitgebers vorliegen. Liegt der Fehler nicht im Betrieb, sondern in der Infrastruktur des Arbeitnehmers, besteht auch kein Vergütungsanspruch.

Wurden die Arbeitsmittel im Homeoffice vom Arbeitgeber gestellt und installiert, so gelten die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Um Vorgaben wie der Gefährdungsbeurteilung nachzukommen, muss dem Arbeitgeber Zugang zum Homeoffice erhalten.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder über die Anwaltssuche im Internet.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

Welche weiteren Regelungen gelten im Homeoffice? Dies erfahren Sie im Blogbeitrag zum Thema.

Redaktion: www.azetpr.com