Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Arbeitnehmer ein auschlaggebendes Argument für das Homeoffice. Um Ärger zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die wichtigen Regelungen schriftlich festhalten. Für welche Bereiche Vereinbarungen zu treffen sind, erfahren Angestellte hier.
Datenschutz im Homeoffice
Werden arbeitsbedingte Tätigkeiten Zuhause oder im öffentlichen Raum ausgeübt, muss auf die Aufbewahrung vertraulicher Materialien genau geachtet werden. Um den Datenschutz einzuhalten, ist die Beschränkung des Zugangs zu sensiblen Dokumenten und Dateien für betriebsfremde Personen zu beachten. Dies gilt auch für im Haushalt lebende Kinder oder Partner, Besuche von Freunden, Bekannten, Handwerkern oder Vertretern.
Welche relevanten Regelungen im Homeoffice noch gelten, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag zum Thema.
Pflichten im Krankheitsfall
Vom Krankheitsfall muss der Arbeitgeber unverzüglich erfahren. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit innerhalb der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist nachweisen. Auch im Homeoffice steht dem kranken Mitarbeiter das vereinbarte Arbeitsentgelt zu. Unterliegt die Arbeitszeit unregelmäßigen Schwankungen, kann sich dies auf die Berechnung des Gehalts auswirken. Demnach muss der Durchschnitt aus dem vergangenen Zeitraum ermittelt werden.
Wie sind die Urlaubsansprüche geregelt?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt im Homeoffice bestehen. Der genaue Urlaubsanspruch ist regelmäßig im Arbeitsvertrag festgelegt. Dem Arbeitnehmer steht ein Urlaubsentgelt in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes zu, welchen er innerhalb der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder über die Anwaltssuche im Internet.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.
Gerade im Homeoffice können Missgeschicke leichter passieren, doch wer haftet bei diesen Fehlern? Erfahren Sie es in unserem Blogbeitrag zum Thema.
Redaktion: AzetPR