Verkehrsunfall

Das Gaffen bei Unfällen behindert Rettungsarbeiten. Dies gefährdet Unfallopfer und ist unter Umständen sogar eine Straftat. © Foto: Beeki_pixabay.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Bei Verkehrsstaus und Unfällen kommt es immer wieder vor, dass Schaulustige die Rettungskräfte behindern, indem sie Zufahrtswege versperren. Diese sogenannten „Gaffer“ müssen zunächst zum Verlassen der Unfallstelle aufgefordert werden, bevor den Verletzten geholfen werden kann. Durch ihr Verhalten gefährden Schaulustige nicht nur sich selbst, sie stellen auch eine große Gefahr für die Unfallopfer dar. Also Achtung: Wer als Zuschauer Rettungsarbeiten behindert, muss mit Geldstrafen rechnen und macht sich gegebenenfalls sogar strafbar.

Behindern und Nötigung hat Konsequenzen

Generell riskiert derjenige eine Geld- oder Freiheitsstrafe, der Dritte behindert, die Hilfe leisten wollen. Werden Einsatzkräfte am Überholen gehindert, liegt unter Umständen eine Nötigung vor, die mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Für bloßes Gaffen oder die Behinderung der Rettungswagen durch das Befahren oder Parken auf dem Seitenstreifen können Geldstrafen zwischen 20 und 1000 Euro verhängt werden. Wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bilden, drohen ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte im zentralen Fahreignungsregister in Flensburg. Werden Rettungskräfte behindert, droht zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Auch das Filmen und Fotografieren des Unfalls sowie von Unfallopfern ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird.

Wissenswertes über den aktualisierten Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Tempo nicht drosseln

Um eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat zu vermeiden, sollten Autofahrer sich an folgende Regeln halten: Sie müssen die Unfallstelle sichern, den Rettungsdienst informieren und Erste Hilfe leisten. Zudem ist eine Rettungsgasse zu bilden. Insgesamt müssen Verkehrsteilnehmer den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge leisten und dürfen ihre Geschwindigkeit nicht verringern, um den Unfall genau „betrachten“ zu können.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

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Redaktion: AzetPR