Urlaubskonflikte bei der Arbeit - wer hat Vorrang?

Urlaub muss beantragt und genehmigt werden. Welche Regelungen gelten? (Foto: sabinakallari auf pexels)

Beschäftigte haben gesetzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Allerdings können Arbeitgeber die Urlaubsanträge ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder wenn zu viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit Urlaub nehmen möchten. Dabei ist eine sorgfältige Abwägung erforderlich. Ein bereits genehmigter Urlaub darf nur in absoluten Ausnahmefällen zurückgenommen werden. Besteht ein Betriebsrat, hat er bei den Regelungen für die Urlaubsplanung ein Mitbestimmungsrecht.