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Monat: Juli 2026

KI-Einsatz in der Prüfung: Bei Täuschung drohen Konsequenzen

Prüfung

Bei unerlaubtem KI-Einsatz in der Prüfung drohen Konsequenzen. © Pexels

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Künstliche Intelligenz gehört für viele Studierende bereits zum Alltag. Einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung zufolge nutzen 65 Prozent der Befragten regelmäßig KI-Tools. Damit steigt auch die Versuchung, Anwendungen wie ChatGPT für Hausarbeiten oder andere prüfungsrelevante Leistungen einzusetzen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Das kann erhebliche Konsequenzen haben. Wird die unerlaubte Nutzung von KI als Täuschungsversuch gewertet, drohen je nach Prüfungsordnung Sanktionen bis hin zum Nichtbestehen der Prüfung. In besonders schwerwiegenden Fällen können weitere hochschulrechtliche Konsequenzen folgen. Auch an Schulen kann ein nicht erlaubter KI-Einsatz als Täuschungsversuch gelten und sich entsprechend auf die Bewertung einer Leistung oder im Extremfall auf den Schulabschluss auswirken.

Schummeln mit der Arbeitszeit im Homeoffice: Vertrauensbruch kann zur Kündigung führen

Homeoffice

Wer im Homeoffice Arbeitszeitbetrug begeht, riskiert die Kündigung. © Roberto Nickson auf Unsplash

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein kurzes privates Telefonat, das Kochen des Mittagessens oder ein schneller Einkauf während der Arbeitszeit können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn Beschäftigte diese Tätigkeiten bewusst ausüben, ohne ihre Arbeitszeit entsprechend zu unterbrechen oder sich abzumelden. In solchen Fällen kann ein Arbeitszeitbetrug vorliegen. Je nach Schwere des Verstoßes drohen arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. In besonders gravierenden Fällen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht. Im Homeoffice bewerten Gerichte vergleichbare Pflichtverletzungen häufig strenger, da der Arbeitgeber in besonderem Maße auf das Vertrauen in die korrekte Arbeitszeiterfassung angewiesen ist. Ob tatsächlich ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, hängt jedoch entscheidend davon ab, ob sich ein vorsätzlicher Täuschungsversuch nachweisen lässt. Dabei sind nicht alle Formen der Kontrolle durch den Arbeitgeber rechtlich zulässig.

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