Prüfung

Bei unerlaubtem KI-Einsatz in der Prüfung drohen Konsequenzen. © Pexels

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Künstliche Intelligenz gehört für viele Studierende bereits zum Alltag. Einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung zufolge nutzen 65 Prozent der Befragten regelmäßig KI-Tools. Damit steigt auch die Versuchung, Anwendungen wie ChatGPT für Hausarbeiten oder andere prüfungsrelevante Leistungen einzusetzen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Das kann erhebliche Konsequenzen haben. Wird die unerlaubte Nutzung von KI als Täuschungsversuch gewertet, drohen je nach Prüfungsordnung Sanktionen bis hin zum Nichtbestehen der Prüfung. In besonders schwerwiegenden Fällen können weitere hochschulrechtliche Konsequenzen folgen. Auch an Schulen kann ein nicht erlaubter KI-Einsatz als Täuschungsversuch gelten und sich entsprechend auf die Bewertung einer Leistung oder im Extremfall auf den Schulabschluss auswirken.