
Wer im Homeoffice Arbeitszeitbetrug begeht, riskiert die Kündigung. © Roberto Nickson auf Unsplash
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein kurzes privates Telefonat, das Kochen des Mittagessens oder ein schneller Einkauf während der Arbeitszeit können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn Beschäftigte diese Tätigkeiten bewusst ausüben, ohne ihre Arbeitszeit entsprechend zu unterbrechen oder sich abzumelden. In solchen Fällen kann ein Arbeitszeitbetrug vorliegen. Je nach Schwere des Verstoßes drohen arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. In besonders gravierenden Fällen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht. Im Homeoffice bewerten Gerichte vergleichbare Pflichtverletzungen häufig strenger, da der Arbeitgeber in besonderem Maße auf das Vertrauen in die korrekte Arbeitszeiterfassung angewiesen ist. Ob tatsächlich ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, hängt jedoch entscheidend davon ab, ob sich ein vorsätzlicher Täuschungsversuch nachweisen lässt. Dabei sind nicht alle Formen der Kontrolle durch den Arbeitgeber rechtlich zulässig.
