Kfz-Mechaniker

Die Schadensregulierung nach einem Unfall sollte man besser nicht in die Hände der Kfz-Werkstatt geben. © gpointstudio _shutterstock.com

 

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Sie sind als Kraftfahrer in einen Unfall geraten. Ihre Kfz-Werkstatt lässt das beschädigte Fahrzeug abschleppen, und der Kundendienst-Meister bietet Ihnen neben einem Mietwagen auch an, die Schadensregulierung mit der Versicherung für Sie zu übernehmen. Sinngemäß heißt es: „Dann kümmern wir uns direkt um alles, und Sie müssen sich nicht mit dem Papierkram befassen.“ Das klingt zunächst bequem und entlastend. Doch genau hier ist Vorsicht geboten. Aus Sicht des Geschädigten ist von einem solchen Vorgehen abzuraten.