
Die Schadensregulierung nach einem Unfall sollte man besser nicht in die Hände der Kfz-Werkstatt geben. © gpointstudio _shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Sie sind als Kraftfahrer in einen Unfall geraten. Ihre Kfz-Werkstatt lässt das beschädigte Fahrzeug abschleppen, und der Kundendienst-Meister bietet Ihnen neben einem Mietwagen auch an, die Schadensregulierung mit der Versicherung für Sie zu übernehmen. Sinngemäß heißt es: „Dann kümmern wir uns direkt um alles, und Sie müssen sich nicht mit dem Papierkram befassen.“ Das klingt zunächst bequem und entlastend. Doch genau hier ist Vorsicht geboten. Aus Sicht des Geschädigten ist von einem solchen Vorgehen abzuraten.
Denn damit das Opfer nicht auf den Kosten sitzen bleibt, sollte direkt nach dem Unfall zunächst die Haftungsfrage geklärt werden und auch, ob mit vollem Schadensersatz gerechnet werden kann oder nur mit einer Quote. Wenn das Fahrzeug schon älter ist, stellt sich ferner die Frage, ob die Versicherung die Reparaturkosten noch übernimmt – auch wenn es gut gepflegt ist und gerade eine neue TÜV-Plakette bekommen hat. Und schließlich: Wird die Versicherung die Mietwagenkosten übernehmen?
Nach Ansicht der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer sind zur Abgabe einer halbwegs verlässlichen Prognose genaue Kenntnisse aus dem Verkehrsrecht erforderlich, über die nur ein ausgebildeter Rechtsanwalt verfügt. Beratungsfehler zu diesem Zeitpunkt ziehen schwerwiegende finanzielle Schäden für das Opfer nach sich.
Interessenkonflikte drohen
Auch als zufriedener Kunde eines Autohauses ist es leichtfertig, Folgendes zu verkennen: Wenn es um die Frage geht, ob eine Abrechnung auf Totalschadenbasis erfolgen muss oder aber auf Reparaturbasis rechtlich möglich ist, hat das Autohaus durchaus eigene Interessen. Für den Händler kann es – vom Einzelfall abhängig – durchaus wirtschaftlich interessanter sein, ein Ersatzfahrzeug zu verkaufen und mit dem Unfallwagen selbst zu handeln, als das Unfallfahrzeug zu reparieren. Kann man bei solchen handfesten wirtschaftlichen Eigeninteressen wirklich erwarten, dass hier eine ausschließlich an den Interessen des Geschädigten orientierte Beratung erfolgt?
Man wird es auch keinem Autohaus verdenken können, dass es dem Kunden einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur anbietet. Schließlich tragen Einkünfte aus der Vermietung von Ersatzfahrzeugen zum wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes bei. Doch Vorsicht! – Nicht jeder hat einen Mietwagenanspruch, und wenn dieser gegeben ist, muss das Mietwagenangebot marktgerecht sein. Und schließlich ist es für den Geschädigten in den meisten Fällen sinnvoller, auf den Mietwagen zu verzichten und stattdessen Nutzungsausfall geltend zu machen. Auch wenn es um die Durchsetzung der Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden geht, ist der Geschädigte bei einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt besser aufgehoben. Sind nämlich die Weichen in der Schadensregulierung bereits zu Anfang falsch gestellt worden, wird sich kaum ein fachkundiger Anwalt darauf einlassen, den bereits völlig verfahrenen Fall noch zu übernehmen. Viele Ansprüche sind dann für immer verloren.
Gefahren auch für das Autohaus
Risiken bestehen allerdings auch für das Autohaus. Wer einen Geschädigten bei der Schadensregulierung berät und dabei Fehler begeht, der haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung dienstvertraglicher Pflichten. Das Autohaus haftet für jeden auch nur leicht fahrlässigen Beratungsfehler seiner Mitarbeiter. Ein solcher Fehler kann schon darin liegen, dass der Mitarbeiter die Haftung falsch eingeschätzt hat und dem Geschädigten in Unkenntnis des genauen Unfallhergangs eine bestimmte Maßnahme empfiehlt, die sich im Nachhinein als falsch herausstellt. Kommt es dann zum Streit mit dem Geschädigten, wird die Kundenbeziehung dauerhaft geschädigt.
Das Verkehrsrecht hat sich im Laufe der Zeit immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt. Die Anwaltschaft hat deshalb den „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ eingeführt. Wer Fachanwalt werden will, muss für dieses Rechtsgebiet sowohl besondere theoretische Kenntnisse als auch überdurchschnittliche praktische Erfahrungen als Rechtsanwalt haben, die in regelmäßigen Fortbildungen aktualisiert werden müssen.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
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Das eigenmächtige Ausräumen der Ehewohnung ist verboten – erfahren Sie mehr dazu in unserem Blogbeitrag.
Redaktion: AzetPR
