Wer auf dem Weg in die Firma in einen Unfall gerät, sollte
Fragen der Haftung und eventuelle Ansprüche genau klären.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wenn es auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall kommt, können eventuelle Ansprüche der Verunglückten gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend gemacht werden. Denn Unfälle auf dem Weg zur Dienststelle sind Arbeitsunfälle im Sinne der RVO. Sollte Arbeitnehmern auf dem Weg zur Arbeit, Studenten auf der Heimreise oder Schülern auf dem Heimweg ein Unfall mit folgenschweren Körperschäden zustoßen, muss an diese Möglichkeit in jedem Fall gedacht werden.