Nach einem Unfall lautet die erste Regel: Ruhe bewahren.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Im dichten Berufsverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen. Es kracht und der Unfallgegner überhäuft den vermeintlichen Unfallverursacher mit Vorwürfen. Jetzt ist richtiges Verhalten gefragt. Ist der Unfallort erst einmal gesichert, heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, denn wer jetzt alles richtig macht, stärkt seine Position für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung, in der es um viel Geld gehen kann.
Unfallstelle sichern
Diskutieren sie nicht auf der Fahrbahn über die Unfallursache mit den Insassen Ihres Fahrzeuges oder dem Unfallgegner. Nicht selten werden dadurch weitere Unfälle mit schweren Personen- oder Sachschäden ausgelöst. Die Unfallstelle sollte sofort mit einem Warndreieck in ausreichender Entfernung abgesichert werden. Alle Personen müssen die Fahrbahn räumen und sich in Sicherheit begeben (z.B. hinter eine Leitplanke)
Erste Hilfe leisten, Polizei und Rettungswagen informieren
Verletzten ist sofort Erste Hilfe zu leisten. Die Beteiligten sollten unverzüglich den Rettungsdienst und die Polizei über Notruf verständigen. Allerdings nimmt die Polizei Unfälle mit leichten Sachschäden häufig nicht mehr auf. Bei Personenschäden ist sie allerdings verpflichtet, den Unfall zu protokollieren. Die Unfallopfer sollten gegebenenfalls ausdrücklich aus dem Vorliegen eines Personenschadens hinweisen.
Sichern Sie Beweise
Das gilt vor allem dann, wenn eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht stattgefunden hat. Denn Recht bekommt nur derjenige, der seine Schilderung des Unfallherganges auch beweisen kann.
Für die Aufnahme des Unfalles sind die Daten des Fahrers und des Führerscheins wichtig sowie Informationen über den Halter. Notieren Sie sich in jedem Falle das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges des Unfallgegners inklusive der Versicherung und der Versicherungsnummer. Fertigen Sie nach Möglichkeit eine Unfallskizze an. Sehr hilfreich sind auch Fotos von der Unfallstelle und den Standorten der beiden Fahrzeuge sowie den Unfallschäden. Notieren Sie sich die Namen und Anschriften von eventuellen Unfallzeugen.
Keine voreiligen Erklärungen
Lassen Sie sich am Unfallort nicht einschüchtern und geben Sie keine voreiligen Erklärungen ab. Die Nervenkostüme der Menschen sind ebenso unterschiedlich wie die Bereitschaft zur Selbstkritik oder zu wahrheitsgemäßen Aussagen. Bevor Sie sich durch dreistes Auftreten des Unfallgegners zu leichtfertigen Äußerungen nötigen lassen, halten Sie sich besser zurück. Falls Sie nämlich – eventuell unter dem Schock des Unfallgeschehens – Erklärungen abgeben, die als Schuldeingeständnis ausgelegt werden könnten, gefährden Sie ihre eigenen Ansprüche. Und Sie riskieren auch den Verlust des eigenen Versicherungsschutzes durch ihre Haftpflichtversicherung.
Meiden Sie so genannte „Unfallhelfer“
Lassen Sie sich vor Ort von niemand beeinflussen. Lehnen Sie vor allem Angebote so genannter „Unfallhelfer“ ab, die Ihnen sofort einen Mietwagen vermitteln wollen. Denken Sie immer daran, dass die Haftung und damit die Kostenfrage direkt nach dem Unfall noch nicht geklärt sind. Gerade wenn Ihnen durch einen „Unfallhelfer“ angeboten wird, die Ansprüche gegen die Versicherung nach Abtretung selbst geltend zu machen, ist Vorsicht geboten. Denken Sie daran, dass letztendlich Sie für die entstandenen Kosten haften und selbst aufkommen müssen.
Lassen Sie sich bei Ihren Schadensdispositionen nicht beeinflussen
Manchmal kommt es vor, dass Unfallopfer am Unfallort über die Notrufsäule sofort mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verbunden werden. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung beeinflussen. Treffen Sie keine festen Vereinbarungen z.B. über die Erstattung eines Sachverständigengutachtens oder die Reparatur in bestimmten Werkstätten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung will den eigenen Aufwand so gering wie möglich halten und hat nicht primär die Interessen des Geschädigten im Blick.
Lassen Sie sich möglichst umgehend nach dem Unfall fachlich von einer Person Ihres Vertrauens beraten
Bevor Sie Schadensdispositionen treffen und einen Reparaturauftrag erteilen oder einen Mietwagen nehmen, sollten Sie unbedingt bei einem Fachmann klären lassen, ob eine Mithaftung für das Unfallgeschehen besteht. Ohne genaue Kenntnisse des Verkehrsrechts ist eine zuverlässige Prognose über die Haftungsfrage nicht möglich. Vom Ergebnis dieser Frage, hängt es entscheidend ab, ob ein Gutachter beauftragt werden soll und ob die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist. Nur wer detaillierte Kenntnisse im Schadenersatzrecht hat, kann z.B. die Frage, ob auch bei wirtschaftlichem Totalschaden eine Reparatur des eigenen Fahrzeuges und voller Reparaturkostenersatz beansprucht werden kann, beantworten.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
Redaktion: www.azetpr.com