
Wer in einen Unfall gerät, sollte seinen Anwalt kontak-
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Um Kosten bei der Schadensregulierung zu sparen, drängen die Kfz-Haftpflichtversicherer verstärkt in das Schadensmanagement. Sie propagieren die Inanspruchnahme von Callcentern, mit deren Hilfe sie die Geschädigten frühzeitig „lenken“ und zwar zu bestimmten kostengünstigen Werkstätten hin, weg von freien Sachverständigen und vor allem weg vom anwaltlichen Rat. Dem Geschädigten wird suggeriert, seine Interessen seien bei der Versicherung am besten aufgehoben, diese werde ihn bestens beraten.
Schadensmanagement durch Versicherung nicht empfehlenswert
Dass das nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand: Es handelt sich schließlich um die Versicherung des Unfallgegners. Sie muss die Interessen des Unfallgegners vertreten und eine Haftung möglichst abwehren. Dazu gehört auch, die Schuld des Unfallgegners am Zustandekommen des Unfalls zu verneinen oder jedenfalls so gering wie möglich einzustufen und natürlich die Regulierungsbeträge für den Schaden so niedrig wie möglich zu halten. Genau dies widerspricht aber den Interessen des Geschädigten.
Befolgt der Geschädigte den Rat der Versicherungen, keinen Anwalt einzuschalten, so verschenkt er unter Umständen viel Geld. Ohne eine fachgerechte Beratung durch einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt, gehen schnell Schadenersatzansprüche verloren. Und nicht nur das, ein unverzüglich nach dem Unfall kontaktierter Anwalt stellt die Weichen für das weitere Vorgehen von Anfang an richtig und zwar im Sinne des Geschädigten.
Beratung hilft weiter
Der Anwalt wird darüber beraten, ob
- der Geschädigte mit vollem Schadensersatz rechnen kann oder eventuell eine Mithaftung droht;
- ein Gutachter beauftragt werden muss;
- die Anspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist;
- die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug trotz hoher Reparaturkosten (Totalschaden) gleichwohl noch reparieren zu lassen;
- sich der Geschädigte bei der Ersatzbeschaffung Abzüge wegen Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert gefallen lassen muss.
Eine solche Beratung wird der Geschädigte keinesfalls vom Versicherer des Unfallgegners erhalten, da diese andere Interessen vertritt. Nur ein unabhängiger und allein seinem Mandanten verpflichteter Anwalt ist in der Lage, hier richtigen Rat zu erteilen.
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Redaktion: www.azetpr.com