Ein Unfall ist immer ein Ärgernis, ob im In- oder Ausland. Verzweifeln muss jedoch niemand.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Millionen deutsche Touristen verreisen jedes Jahr ins Ausland. Etwa die Hälfte davon ist mit dem eigenen Wagen unterwegs. Kommt es auf ausländischen Straßen zum Unfall, ist der Ärger meist groß. Auch für einen im Verkehrsrecht versierten deutschen Rechtsanwalt kann es schwierig sein, Auslandsschäden zu regulieren.

Schadensregulierung in eigener Sprache möglich

Glücklicherweise gibt es jedoch innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erhebliche Erleichterungen. Nach einer EU-Richtlinie können die Schäden nach Auslandsunfällen nicht nur im Unfallland über die Haftpflichtversicherung des Schädigers reguliert werden. Auch im Land des Geschädigten kann die Regulierung über einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der verantwortlichen Versicherung erfolgen.

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Das Regulierungsverfahren wird deutlich vereinfacht, da in der eigenen Sprache korrespondiert werden kann. Auskunftsstelle für die von den ausländischen Versicherern in Deutschland eingerichteten Regulierungsbeauftragten ist der Zentralruf der Autoversicherer/GDV Dienstleistungs-GmbH, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg.

Unterschiedliche Abwicklung je nach Land

Grundsätzlich muss aber Folgendes beachtet werden: Um Schadensersatzansprüche abzuwickeln, gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Und hier sind die Unterschiede gravierend: Zum Beispiel sind in Italien die Kosten eines privat hinzugezogenen Sachverständigen nicht erstattungsfähig. In der Schweiz werden Mietwagenkosten generell nur dann bezahlt, wenn nachgewiesen kann, dass die Inanspruchnahme beruflich notwendig war. In der Tschechischen Republik werden Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung überhaupt nicht ersetzt.

Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland

Wesentlich einfacher ist die Rechtslage bei Unfällen mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland. Für die Abwicklung ist hier deutsches Recht maßgeblich. Soweit z. B. für außereuropäische Länder kein Regulierungsbeauftragter in Deutschland ansprechbar ist, übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. die Schadensregulierung. Es benennt die deutsche Versicherung, welche den Schadensfall für die ausländische Versicherung abwickelt.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten lassen. Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet: https://www.rak-sh.de/.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

Erfahren Sie außerdem, wie es sich auf den Versicherungsschutz auswirkt, wenn Sie einen Unfallort verlassen.

Redaktion: AzetPR