
Die Untervermietung von Wohnungen über Onlineportale ist sehr beliebt, setzt jedoch die Berücksichtigung vieler juristischer Aspekte voraus. Foto: Jarek Ceborski_unsplash.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das An- und Vermieten von Wohnungen über Onlineportale wie Airbnb ist bei Touristen sowie Mietern oder Eigentümern sehr beliebt. Obwohl das Mietverhältnis meist nur wenige Tage dauert, müssen Vermieter viele rechtliche Details beachten. Falls sie selbst nur Mieter sind, benötigen sie die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Zudem kann die regelmäßige Überlassung von Wohnraum als unzulässige Zweckentfremdung gelten, für die hohe Bußgelder fällig werden.