Bei einer Trennung sind oft die Kinder die Leidtragenden.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Leben die Eltern getrennt, kann der Vater oder die Mutter auch das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht möglich ist und demnach eine Entscheidung zugunsten eines Elternteils dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat es auch ein Mitspracherecht. Familiengerichte hören Kinder grundsätzlich an, auch wenn diese jünger sind als 14 Jahre.

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Wohl des Kindes ist entscheidend

Für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sollte sich der betroffene Elternteil zunächst beim Jugendamt beraten lassen. Bei akuter Kindeswohlgefährdung durch einen der beiden Eltern kann das Gericht sofort angerufen und um eine Eilentscheidung gebeten werden. Eine Sorgerechtsübertragung auf nur einen Elternteil kommt bei verheirateten oder geschiedenen Paaren in Betracht, wenn das Kind nämlich bei einem Partner besser aufgehoben ist oder beide Eltern dies so wollen. Bei einem schweren Konflikt zwischen den Eltern sollten sich die Betroffenen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

Bei der Beantragung des Sorgerechts sind keine Fristen zu beachten. Maßgeblich für die Entscheidungen des Gerichts ist immer das Kindeswohl in der aktuellen Situation.

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Redaktion: AzetPR