Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Leben die Eltern getrennt, kann der Vater oder die Mutter auch das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht möglich ist und demnach eine Entscheidung zugunsten eines Elternteils dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat es auch ein Mitspracherecht. Familiengerichte hören Kinder grundsätzlich an, auch wenn diese jünger sind als 14 Jahre.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Besteht das Erbe aus Schulden, sind die Erben in einer schwierigen Situation. In der Praxis erweist sich die Prüfung der Vermögenslage oft als schwierig, weil nicht jede Überschuldung ohne Weiteres erkennbar ist. So ist es schon vorgekommen, dass ein Erbe plötzlich aus einer vor Jahren vom Erblasser übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen wurde.