Nach erfolgreicher Musterfeststellungsklage können Verbraucher ihre Rechte gesondert geltend machen.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Mit der Einführung von Musterfeststellungsklagen in die Zivilprozessordnung (ZPO) können sich Verbraucher an Klagen qualifizierter Einrichtungen beteiligen. Institutionen wie Verbraucherverbände können demnach feststellen lassen, ob die Voraussetzungen für Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmen bestehen oder nicht. Anders als Leistungsklagen zielen Feststellungsklagen also nicht darauf ab, die Beklagten zu einer Leistung zu verurteilen.

Ansprüche nach positivem Urteil individuell durchsetzen

War die Musterfeststellungsklage erfolgreich, muss der Verbraucher seine individuellen Rechte gesondert geltend machen. Sollte ein Gericht entscheiden, dass eine Feststellungsklage nicht begründet ist und keine Ansprüche der Verbraucher bestehen, bindet dieses Urteil jene, die sich dem Feststellungsverfahren angeschlossen hatten. Danach ist es für sie nicht mehr möglich, Ansprüche in anderen gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Ergangene Urteile sind für alle Gerichte in Deutschland gültig.

Zurzeit ist ein Verfahren aus der Automobilbranche anhängig. Aufgrund der Größenordnung wird sich der Prozess über längere Zeit erstrecken.

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Einträge einfach vornehmen

In jedem Fall ist eine umgehende Anmeldung zur jeweiligen Musterfeststellungsklage wichtig, damit Ansprüche nicht verjähren. Der kostenlose Eintrag in das Klageregister kann online erfolgen. Unter der Seite www.bundesjustizamt.de finden sich Anträge, Formulare sowie Hinweise. Darüber hinaus können sich Verbraucher unter www.musterfeststellungsklagen.de jederzeit Informationen und Neuigkeiten zu ihrem Verfahren einholen.

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Redaktion: www.azetpr.com