Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Mit der Einführung von Musterfeststellungsklagen in die Zivilprozessordnung (ZPO) können sich Verbraucher an Klagen qualifizierter Einrichtungen beteiligen. Institutionen wie Verbraucherverbände können demnach feststellen lassen, ob die Voraussetzungen für Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmen bestehen oder nicht. Anders als Leistungsklagen zielen Feststellungsklagen also nicht darauf ab, die Beklagten zu einer Leistung zu verurteilen.