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Vertrag wird unterschrieben

Monat: April 2026

Keine Kündigung per Messenger – Arbeitgeber müssen Schriftform einhalten

Person liest Messengernachricht

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen können nicht per Messenger erfolgen. (Foto von Andrej Lišakov auf Unsplash)

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp sind nützliche Tools für eine unkomplizierte und zügige Kommunikation – auch im beruflichen Alltag. Dennoch ist Vorsicht geboten: Für bestimmte Anliegen sind sie ungeeignet. So ist etwa die Kündigung eines Arbeitsvertrags über das Smartphone rechtlich unwirksam. Das betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und schließt beispielsweise auch Kündigungen per SMS oder E-Mail ein. Auch wenn das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiterbesteht, sollten betroffene Beschäftigte in jedem Fall aktiv werden.

Nachbericht Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer „Soll Künstliche Intelligenz zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden?“

Die Experten auf dem Podium

v.r.n.l. Sven Neumann, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein, Dr. Stefan Roskos, Geschäftsführer von One Data, Professor Dr. Ralf Peter Anders, Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Oren Halvani, Head of Artificial Intelligence and Security Department (AIS) am Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT ( © Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer)

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer lud zur Podiumsdiskussion in das Maritim Hotel Bellevue in Kiel. Im Mittelpunkt stand eine Frage, die derzeit sowohl juristisch als auch gesellschaftlich intensiv diskutiert wird: Welche Rolle soll Künstliche Intelligenz künftig in der Strafverfolgung spielen?

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