Nicht immer sind die Urlaubsfreuden ungetrübt.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der Flug ist überbucht, das Hotelzimmer schimmelt, und der Reisevermittler geht kurz vor dem Urlaub Bankrott. Urlauber erfahren hier, in welchen Fällen ihnen Entschädigungen zustehen. Welche Rechte sie haben, sollten Reisende möglichst schon vor dem Urlaub wissen. Worauf müssen Verbraucher achten?

Rücktritt bei Preissteigerung?

Der Preis der Reise darf sich nach Vertragsabschluss bis 20 Tage vor Reiseantritt um bis zu acht Prozent erhöhen. Gründe für eine Erhöhung können etwa erhöhte Treibstoffkosten oder Wechselkursschwankungen sein. Reisende, die von einer solchen Preiserhöhung betroffen sind, erhalten kein Rücktrittsrecht. Urlauber können aber von Buchungen in Krisenregionen in bestimmten Fällen zurücktreten.

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Tipps zur Online-Buchung

Oft buchen Kunden bei einem Online-Anbieter mehrere Leistungen separat. Diese Buchungen sollte er möglichst innerhalb von 24 Stunden vornehmen. In diesem Zeitrahmen handelt es sich um die Vermittlung verbundener Reiseleistungen mit besonderen Pflichten für den Vermittler. Den vollen Schutz des Pauschalreiserechts können Verbraucher für die verbundenen Reiseleistungen allerdings nicht beanspruchen. Trotzdem genießt der Kunde einen Basisschutz. Der Veranstalter muss ihn nämlich darüber informieren, dass er keine Pauschalreise gebucht hat. Auch eine Absicherung gegen eine Insolvenz des Reisevermittlers gehört für den Fall zum Basisschutz, dass dieser auch die Zahlung abwickelt.

Schadensersatz: Wie sind die Fristen?

Urlauber haben seit 2018 bei der Buchung einer Pauschalreise bessere Chancen auf späteren Schadenersatz. Die bisherige einmonatige Verjährungsfrist gilt für Preisminderungen und Schadenersatzansprüche nicht mehr. Es ist nun nur noch die auch früher geltende zweijährige Verjährungsfrist zu beachten. Urlauber sollten die Mängel aber direkt vor Ort melden und auch sofort ihre Beseitigung verlangen.

Rechtsanwaltskammer Koblenz

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie beispielsweise die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: http://www.azetpr.com

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