Private Ferienunterkünfte sind beliebt.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In Urlaubsregionen vermieten viele Immobilienbesitzer ihre Ferienwohnung oder ihr Ferienhaus an Touristen. Hier erfahren Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie vermieten möchten, welche Regelungen sie beachten müssen.

Teilungserklärung ist entscheidend

Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie vermieten möchten, sollten zunächst einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Untersagt diese die Vermietung nämlich nicht ausdrücklich, darf der Eigentümer die Unterkunft Gästen überlassen. Oft ist in Teilungserklärungen die Regelung üblich, dass Wohnungen nur zu Wohnzwecken und nur dauerhaft genutzt werden dürfen. Diese Regelung widerspricht der Vermietung nicht. Verbietet die Teilungserklärung die Vermietung nicht ausdrücklich, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft diese nicht durch einen Beschluss untersagen. Wenn die Gemeinde sich mit einer sogenannten Zweckentfremdungssatzung nicht ausdrücklich gegen Vermietungen ausgesprochen hat, steht der touristischen Nutzung der Unterkunft nichts im Wege.

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Fallen Steuern an?

Wie jede private Vermietung muss auch die Vermietung einer Ferienwohnung dem Gewerbeamt angezeigt werden. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob die Vermietung steuerrechtlich als Gewerbe bewertet wird. Ist die Wohnung vollständig eingerichtet? Befindet sie sich in einer reinen Wohnanlage im Verbund mit anderen Ferienwohnungen? Erfolgt die Vermietung kurzfristig an wechselnde Mieter und ist eine hotelmäßige Rezeption mit ständig anwesendem Personal vorhanden? Lautet die Antwort auf diese Fragen Ja, sind Gewerbesteuern zu entrichten. Werden noch weitere Steuern wie etwa eine Zweitwohnungssteuer fällig ? Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Vom Rechtsanwalt beraten lassen

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Redaktion: http://www.azetpr.com

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