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Vertrag wird unterschrieben

Kategorie: Vorsorge Seite 1 von 2

Großes Interesse an Vorsorge: 180 Gäste informieren sich in Reinbek über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

v.l.n.r. Burkhard Plemper, Moderation, Dr. Jürgen Krüger, Rechtsanwalt und Notar, Frauke Rörden, Pastorin und Krankenhausseelsorgerin, Dr. Timo Rath, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin

v.l.n.r. Burkhard Plemper, Moderation, Dr. Jürgen Krüger, Rechtsanwalt und Notar, Frauke Rörden, Pastorin und Krankenhausseelsorgerin, Dr. Timo Rath, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Rund 180 Bürgerinnen und Bürger folgten am 21. Januar der Einladung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift zu einer Informationsveranstaltung rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Unter dem Titel „Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden“ beleuchteten Fachleute aus Recht, Medizin und Seelsorge, wie persönliche Wünsche rechtssicher formuliert und im Ernstfall auch umgesetzt werden können.

Veranstaltungshinweis: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt

Verbraucherveranstaltung mit Fragerunde der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift

Frau im Bett, die an ihre Vorsorge gedacht hat

Die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ermöglicht, selbst zu bestimmen, bevor andere entscheiden. Foto: KI-generiert

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Jeder Mensch soll frei bestimmen, wie er seinen Lebensabend verbringen möchte und welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Altersschwäche Ihnen die Fähigkeit nimmt, selbst zu entscheiden und Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln? Weiß ein Dritter wirklich, was in Ihrem Sinne ist?

Gerichtliche Betreuung vermeiden: Wirksame Vorsorge für die Selbstbestimmung

Älteres Paar mit Tochter, die sie in Vorsorgevollmacht als Vertrauensperson gewählt haben.

Wer die vertrauensvolle Aufgabe der Betreuung keinem Fremden überlassen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. © Foto: Rustle _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein schwerer Unfall oder eine ernsthafte Erkrankung kann jeden ereilen. Wer dann wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, braucht einen gesetzlichen Vertreter für persönliche und finanzielle Angelegenheiten. Viele verlassen sich darauf, dass der Ehepartner oder die eigenen Kinder diese Aufgabe automatisch übernehmen dürfen. Doch ohne rechtliche Grundlage bestellt das Gericht einen Betreuer, der möglicherweise ein Fremder ist und andere Entscheidungen trifft, als der Betreute sie gewollt hätte. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst rechtzeitig festlegen, welche Vertrauensperson im Ernstfall Ihre Interessen nach den persönlichen Vorstellungen vertritt.

Scheidung nach der Silberhochzeit: Gerechten Ausgleich schaffen

Ein Mann sitzt auf Küche und die Frau lehnt sich auf die Küche.

Kommt es nach langjähriger Ehe zu einer Scheidung, sollte ein gerechter Ausgleich sichergestellt werden. © Foto: lightwavemedia_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Jahrzehntelang haben sie miteinander gelebt, sie haben Kinder groß gezogen, sich den Traum vom eigenen Heim erfüllt – dann ist alles aus. Die Zahl der Ehepaare, die nach 25 oder mehr gemeinsamen Jahren getrennte Wege gehen, steigt stetig an. In diesen Fällen kann eine Scheidung den Einkommensschwächeren schlagartig in ernsthafte finanzielle Engpässe bringen. Eine neue Steuerklasse sowie der Eintritt ins Rentenalter führen mitunter zu verringerten Einkünften und nicht selten dazu, dass der Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten nicht mehr sichergestellt ist.

Keine Panik bei Zahlungsproblemen mit Lebensversicherungen

Versicherungsnehmer sollten sich auch bei kurz- oder langfristigen Zahlungsproblemen zuvorderst über andere Lösungen als eine Kündigung informieren.
© Foto: Mopic _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Lebensversicherungsverträge werden im Normalfall über einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen – im Durchschnitt über etwa 25 Jahre. Gerade bei solchen Vertragslaufzeiten ist niemand vor Zahlungsschwierigkeiten gefeit. Knapp drei Millionen Bundesbürger kündigen deshalb jedes Jahr ihre Lebensversicherungen. Verbunden mit zum Teil großen finanziellen Nachteilen ist eine Kündigung allerdings fast immer der falsche Weg. Bei kurz- oder langfristigen Zahlungsproblemen sollten Versicherungsnehmer daher zunächst versuchen, andere Lösungen zu finden.

Fachsymposium Patientenverfügung der Rechtsanwaltskammer Koblenz

An der Universitätsmedizin Mainz ging es um Patientenverfügungen.
© Foto: Rechtsanwaltskammer Koblenz

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Am 28.11.2018 referierten und diskutierten Ärzte, Juristen und Patienten beim Fachsymposium im Hörsaal der Chirurgie an der Universitätsmedizin Mainz zum Thema „Patientenverfügung“. Hier erfahren Betroffene, was eine gute und wirksame Patientenverfügungen ausmacht.

Gerichtliche Betreuung ist keine Entmündigung

Nicht immer haben ältere Menschen andere in ihrem Umfeld, die sich um ihre Belange kümmern können. © Foto: goodluz_shutterstock.com

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für Pflegebedürftige, die mit einer Vollmacht nicht vorgesorgt haben, wird vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Viele empfinden den Einsatz eines Betreuers als Entmündigung. Tatsächlich folgt das Betreuungsgericht jedoch meistens dem Vorschlag des Antragstellers, einen nahen Angehörigen wie den Ehepartner oder eines der erwachsenen Kinder zum Betreuer zu ernennen.

Vertrauenssache Vollmacht

Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, sollte sich im Vorfeld umfassende Gedanken machen.
Es es sinnvoll, eine jüngere Person mit der Vorsorgevollmacht
zu betrauen. ©Olena Yakobchuk_shutterstock.com

Anwaltssuche Rheinland-Pfalz
Anwaltssuche Schleswig-Holstein

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzen möchte, kann mehrere Personen – z. B. den Ehegatten und die Kinder – gleichberechtigt nebeneinander bevollmächtigen. Einen Bevollmächtigten aus der nachfolgenden Generation zu wählen, erweist sich vor allem dann als sinnvoll, wenn der Betroffene selbst wie auch der Ehepartner älter sind. Außerdem können bei einem Unfall beide Ehegatten gleichzeitig handlungsunfähig werden.

Vorsorgevollmacht auch für junge Menschen sinnvoll


Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer die persönlichen Angelegenheiten im Notfall regelt.
Auch junge Menschen kann ein Schicksalsschlag treffen.
©Africa Studio_shutterstock.com

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine psychische Krankheit, ein Unfall oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung – seine persönlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln zu können kann jeden treffen. In solchen Situationen benötigen Volljährige einen gesetzlichen Vertreter, einen sogenannten Betreuer, der wichtige wirtschaftliche und persönliche Dinge in Vertretung bestimmt und entscheidet. Viele Menschen machen sich Sorgen, dass ein gerichtlich angeordneter Betreuer gegen ihren Willen handelt oder sich nicht ausreichend um sie kümmert.

Gut gerüstet im Alter


Wozu benötige ich eine betreuungsverfügung, patientenverfügung und vorsorgevollmacht?
Selbstbestimmt im Alter zu leben, ist nicht selbstverständlich.
© wavebreakmedia_shutterstock.com

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Anwaltssuche Schleswig-Holstein

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Deutschen werden im Durchschnitt immer älter. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, sich aufgrund von Krankheit oder Altersschwäche nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern zu können. Wer für diesen Fall nicht vorsorgt, dem wird eine staatlich angeordnete Betreuung zuteil – was in aller Regel nicht dem eigentlichen Willen der Betroffenen entspricht. Um dies zu vermeiden, kann ein „Notfallkoffer“ gepackt werden.

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