Wozu benötige ich eine betreuungsverfügung, patientenverfügung und vorsorgevollmacht?
Selbstbestimmt im Alter zu leben, ist nicht selbstverständlich.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Deutschen werden im Durchschnitt immer älter. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, sich aufgrund von Krankheit oder Altersschwäche nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern zu können. Wer für diesen Fall nicht vorsorgt, dem wird eine staatlich angeordnete Betreuung zuteil – was in aller Regel nicht dem eigentlichen Willen der Betroffenen entspricht. Um dies zu vermeiden, kann ein „Notfallkoffer“ gepackt werden.

Gemeint ist ein Ordner, in dem die Kopien wichtiger Dokumente und Hinweise zum Aufbewahrungsort der Originale für den Ernstfall zusammengestellt sind. Rechtsanwälte unterstützen die Betroffenen. Sie wissen, wann Dokumente beurkundet werden müssen und wann eine handschriftliche Notiz reicht. In den „Notfallkoffer“ gehören z. B. folgende Dokumente:

Betreuungsverfügung
Wer der Zuweisung eines Betreuers durch den Richter zuvorkommen möchte, sollte eine Betreuungsverfügung errichten und im Notfallkoffer verwahren. Mit ihr legt der Betroffene fest, welche Person durch das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll, oder wer unter keinen Umständen als Betreuer gewünscht wird.

Vorsorgevollmacht
Möchte man die Anordnung einer Betreuung nicht nur beeinflussen, sondern ganz vermeiden, kann man eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, die Angelegenheiten eines entscheidungs- oder handlungsunfähigen Vollmachtgebers wahrzunehmen. Ist der Bevollmächtigte dazu in der Lage, die Geschäfte des Betroffenen ebenso gut zu regeln wie ein zugewiesener Betreuer, so darf keine Betreuung gerichtlich angeordnet werden. Die bevollmächtigte Person, der man sein Wohl und sein Vermögen anvertraut, sollte mit höchster Sorgfalt ausgewählt werden. Mit ihr ist neben der Vollmacht ein Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen, in dem geregelt ist, was der Bevollmächtigte tun oder lassen soll. Um sich bei besonders wichtigen Angelegenheiten vor Missbrauch zu schützen, empfiehlt es sich, mehrere Personen als Bevollmächtigte zu bestimmen, die den Betroffenen gemeinsam vertreten.

Patientenverfügung
Möchte der Betroffene schon heute festlegen, welche medizinischen Behandlungen er in bestimmten Situationen wünscht, so muss er eine Patientenverfügung aufsetzen. Diese richtet sich an Ärzte, Pflegepersonal, Vorsorgebevollmächtigte und Betreuer.

Letztwillige Verfügung
Jeder, der nicht möchte, dass im Falle seines Todes die gesetzliche Erbfolge eintritt, sollte durch ein Testament oder einen Erbvertrag vorsorgen. Eine Kopie der letztwilligen Verfügung gehört in den Notfallkoffer.

Allein das Packen des Notfallkoffers reicht noch nicht aus. Wirkungsvoll vorgesorgt hat nur, wer die Vertrauenspersonen auch über die Vorsorgemaßnahme informiert hat und ihnen die Möglichkeit gegeben hat, den Koffer im Ernstfall an sich zu nehmen und seinen Inhalt zu nutzen.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com