Wie Selbstständige sich schützen können
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer wieder kommt es vor, dass Einzelunternehmer oder Freiberufler ungewollt scheinselbstständig sind und es nicht einmal wissen. So hat im letzten Jahr ein Urteil des Bundessozialgerichts für Aufsehen gesorgt, laut dem ein Zahnarzt, der als Honorararzt regelmäßig Notdienste im Auftrag einer kassenzahnärztlichen Vereinigung übernommen hatte, scheinselbstständig sei. Weitere häufig betroffene Berufsgruppen sind Berater, Programmierer, Grafikdesigner, Handwerker sowie Kurier- und Speditionsfahrer. Eine Scheinselbstständigkeit hat immer Auswirkungen auf beide Seiten. Unter anderem wird der Selbstständige zu einem Angestellten des entsprechenden Auftraggebers. Dieser muss daraufhin Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachzahlen.