
Unterzeichnen beide Ehepartner den Immobilienkredit, haften sie nach der Trennung für die gesamte Summe und müssen die Raten ausgleichen. © Foto: MJTH_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ob Haus oder Wohnung – viele Paare träumen von den eigenen vier Wänden. Doch nicht jede Ehe hält, bis der Immobilienkredit vollständig abbezahlt ist. Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, haften sie gegenüber der Bank auch weiterhin gemeinsam für die gesamte Summe. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die getrennt lebenden Partner die monatlichen Raten untereinander ausgleichen wollen. Damit Betroffene ihre Ansprüche nicht verlieren und die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten kennen, sollten sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.









