
Ein Unfall ist immer ärgerlich, egal ob im In- oder Ausland. Verzweifeln muss jedoch niemand. © Foto: Olaf Naami_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Jahr für Jahr zieht es Millionen Deutsche während des Urlaubs ins Ausland. Dabei reisen viele mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil. Kommt es jedoch in dem fremden Land zu einem Verkehrsunfall, ist die Verunsicherung oft besonders groß. Glücklicherweise können sich Geschädigte innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) auf erhebliche Erleichterungen verlassen.







