
Egal ob großer Crash oder kleiner Parkrempler, wer den Unfallort unerlaubt verlässt, macht sich strafbar. Doch wann beginnt Fahrerflucht? © Foto: tommaso79_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Fahrerflucht ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Das Gesetz sieht dafür eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, und zwar komplett unabhängig von der Schwere des Unfalls. Für Unfallbeteiligte stellt sich häufig die Frage, wann genau eine Fahrerflucht vorliegt und unter welchen Bedingungen sie den Unfallort verlassen dürfen.