
In vielen Fällen können Erben das Testament anfechten, wenn sie sich übergangen fühlen. © Foto: Andrea Piacquadio_Pexels.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Fühlt man sich als naher Angehöriger im Testament eines Verstorbenen unrechtmäßig übergangen, gibt es durchaus Handlungsmöglichkeiten. So können Pflichtteilsberechtigte ein Testament anfechten, wenn sie dadurch überhaupt erst erben würden oder einen anderen Vorteil hätten. Anfechtungsgründe können beispielsweise Irrtümer sein oder wenn der Erblasser beim Verfassen des Testaments bedroht wurde. Wichtig ist jedoch, die einjährige Anfechtungsfrist zu beachten, die mit Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes beginnt. Bestehen darüber hinaus grundsätzliche Zweifel an der Gültigkeit des Testaments, kann dessen Wirksamkeit gerichtlich überprüft werden.