Kindergeld als zusätzliches Einkommen ist für viele junge Leute in der Ausbildung hilfreich.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur unvollständig nach, muss das Kind dies nicht hinnehmen. Volljährige Kinder können in diesem Fall einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Dadurch erlischt der elterliche Anspruch auf Kindergeld nicht. Die Kindergeldzahlungen werden aber direkt auf das Konto des Kindes überwiesen.

Ansprüche ohne Ausbildung

Eltern können auch Kindergeld beantragen, wenn sich ihr Kind nicht in einer Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befindet. Das gilt allerdings nur, wenn es sich um einen Ausbildungsplatz beworben hat und damit nicht erfolgreich war. Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, muss es diese erfolglose Bewerbung glaubhaft belegen können. Als Beweis gelten dann beispielsweise Bewerbungsunterlagen oder Absagen.

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Redaktion: AzetPR