Rechtsanwaltskammer Koblenz. Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur unvollständig nach, muss das Kind dies nicht hinnehmen. Volljährige Kinder können in diesem Fall einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Dadurch erlischt der elterliche Anspruch auf Kindergeld nicht. Die Kindergeldzahlungen werden aber direkt auf das Konto des Kindes überwiesen.
Schlagwort: Freiwilligendienst
Azubis und Studenten sind finanziell meist noch auf die Eltern
angewiesen. © Iakov Filimonov_shutterstock.com
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für viele Eltern ist das Kindergeld eine willkommene finanzielle Unterstützung. Sind die Kinder noch minderjährig, ist es kein Problem, diese Hilfe bei der Familienkasse zu beantragen. Werden die Kinder mit ihrem 18. Geburtstag volljährig, wird es schwieriger das Kindergeld erfolgreich zu beantragen. Für volljährige Kinder gelten komplexere Bedingungen, unter denen Kindergeld ausgezahlt wird.