Rechtsanwaltskammer Koblenz. Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur unvollständig nach, muss das Kind dies nicht hinnehmen. Volljährige Kinder können in diesem Fall einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Dadurch erlischt der elterliche Anspruch auf Kindergeld nicht. Die Kindergeldzahlungen werden aber direkt auf das Konto des Kindes überwiesen.