© Lighthunter_shutterstock.com
Anwaltssuche Rheinland-Pfalz
Anwaltssuche Schleswig-Holstein
Rechtsanwaltskammer Koblenz. In Deutschland werden die Menschen dank moderner Medizin immer älter. Die Kehrseite dieser Medaille ist, dass immer mehr Menschen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Altersverwirrtheit nicht mehr in der Lage sind, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Ein gesetzlicher Betreuer muss eingesetzt werden. Wer sich auch für den Betreuungsfall eine gewisse Selbstbestimmung erhalten möchte und möglichen Missbräuchen vorbeugen will, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Mit diesem Instrument kann jeder bestimmen, wer im Betreuungsfall seine Interessen und Belange wahrnehmen und auf welche Weise dies geschehen soll. Im Hinblick auf ihren besonderen Vertrauenscharakter wird die Vorsorgevollmacht meist einem nahen Angehörigen oder dem Ehepartner erteilt. Sie kann als Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte oder als Generalvollmacht erteilt werden.
Die Vorsorgevollmacht sollte unbedingt in schriftlicher Form angelegt werden, damit der Vollmachtgeber seinen Willen mit konkreten Weisungen beweiskräftig zum Ausdruck bringen kann. Ist die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausgestaltet oder soll sie sich auf Grundstücksgeschäfte erstrecken, ist zudem eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Vollmacht kann übrigens auch so erteilt werden, dass sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus fortbesteht. Dies ist zur Ergänzung erbrechtlicher Anordnungen beispielsweise in einem Testament ratsam.
Mit der Vollmacht können und sollten Befugnisse des Bevollmächtigten in den persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers für den Fall verbunden werden, dass dieser sein Selbstbestimmungsrecht nicht mehr ausüben kann. Dazu gehören Anordnungen insbesondere zur Vermögensregelung, Aufenthaltsbestimmung, zum Beispiel einer Heimunterbringung, und zur Gesundheitsvorsorge (Patientenverfügung). In diesem Zusammenhang können Weisungen zur Vornahme bestimmter Heilbehandlungen oder deren Abbruch erteilt sowie Anordnungen über eine Organentnahme und -transplantation vor und auch nach dem Tod getroffen werden. Bei gravierenden Erkrankungen oder vor einer Unterbringung in einem Heim muss das Gericht an der Entscheidung beteiligt werden.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
Redaktion: www.azetpr.com