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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine psychische Krankheit, ein Unfall oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung – seine persönlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln zu können, kann jeden treffen. In solchen Situationen benötigen Erwachsene einen gesetzlicher Vertreter, einen sogenannter Betreuer, der wichtige wirtschaftliche und persönliche Dinge in Vertretung bestimmt. Viele machen sich Sorgen, dass gerichtlich angeordnete Betreuer gegen ihren Willen handeln oder sich nicht ausreichend um sie kümmern. Wer die vertrauensvolle Aufgabe der Betreuung keinem Fremden überlassen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Dass in diesen Lebenslagen automatisch Ehegatten oder Kinder stellvertretend für die Pflegebedürftigen entscheiden, ist ein Irrglaube.
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