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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Patientenverfügung

Fachsymposium Patientenverfügung der Rechtsanwaltskammer Koblenz

An der Universitätsmedizin Mainz ging es um Patientenverfügungen.
© Foto: Rechtsanwaltskammer Koblenz

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Am 28.11.2018 referierten und diskutierten Ärzte, Juristen und Patienten beim Fachsymposium im Hörsaal der Chirurgie an der Universitätsmedizin Mainz zum Thema „Patientenverfügung“. Hier erfahren Betroffene, was eine gute und wirksame Patientenverfügungen ausmacht.

Gerichtliche Betreuung ist keine Entmündigung

Nicht immer haben ältere Menschen andere in ihrem Umfeld, die sich um ihre Belange kümmern können. © Foto: goodluz_shutterstock.com

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für Pflegebedürftige, die mit einer Vollmacht nicht vorgesorgt haben, wird vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Viele empfinden den Einsatz eines Betreuers als Entmündigung. Tatsächlich folgt das Betreuungsgericht jedoch meistens dem Vorschlag des Antragstellers, einen nahen Angehörigen wie den Ehepartner oder eines der erwachsenen Kinder zum Betreuer zu ernennen.

Was die Patientenverfügung leisten muss

Wie formuliere ich eine Patientenverfügung?
Nur eine wirksamen Patientenverfügung kann im Ernstfall
zum Einsatz kommen. © shutterstock_Photographee.eu

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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Bevor Patienten im Krankenhaus sterben, werden sie mitunter jahrelang künstlich am Leben gehalten. Weil das viele als ein unwürdiges Lebensende empfinden, errichten immer mehr Menschen eine Patientenverfügung. Sie legen darin fest, ob und wie lange sie mit den Mitteln der sogenannten Apparatemedizin behandelt werden möchten. In der Vergangenheit sind Patientenverfügungen allerdings schon häufiger Gegenstand eines Rechtsstreits geworden, bei dem sich nahe Angehörige der Betroffenen über die Auslegung des Inhalts der Patientenverfügungen gestritten haben.

Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit fürs Alter


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Rechtsanwaltskammer Koblenz. In Deutschland werden die Menschen dank moderner Medizin immer älter. Die Kehrseite dieser Medaille ist, dass immer mehr Menschen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Altersverwirrtheit nicht mehr in der Lage sind, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Ein gesetzlicher Betreuer muss eingesetzt werden. Wer sich auch für den Betreuungsfall eine gewisse Selbstbestimmung erhalten möchte und möglichen Missbräuchen vorbeugen will, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Patientenverfügung muss exakt sein


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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Welche medizinischen Eingriffe gewünscht sind oder abgelehnt werden, entscheidet allein der Patient. Krankheit, ein Unfall oder eine akute Verletzung können jedoch von heute auf morgen dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr fähig ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu artikulieren. Um auch in solchen Fällen eine Therapie nach dem Wunsch des Erkrankten sicherzustellen, sollte eine gültige Patientenverfügung vorliegen. Ärzte akzeptieren Patientenverfügungen allerdings nur, wenn sie unmissverständlich formuliert sind.

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