Geraten Berufspendler auf dem Weg in die Firma in einen Unfall, haben sie besondere Ansprüche.
Wer auf dem Weg in die Firma in einen Unfall gerät, sollte
Fragen der Haftung und eventuelle Ansprüche genau klären.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz.  Wenn es auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall kommt, können eventuelle Ansprüche der Verunglückten gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend gemacht wer­den. Denn Unfälle auf dem Weg zur Dienststelle  sind Arbeitsunfälle im Sinne der RVO. Sollte Arbeitnehmern auf dem Weg zur Arbeit, Studenten auf der Heimreise oder Schülern auf dem Heimweg ein Unfall mit folgen­schweren Körperschäden zu­stoßen, muss an diese Möglichkeit in jedem Fall gedacht werden.

Sonderfall Fahrgemeinschaft

Vor allem bei längeren Fahrten kommt es bei Berufspendlern vor, dass sich Fah­rer und Beifahrer abwechseln. Verursacht dabei der Beifah­rer schuldhaft einen Verkehrsunfall, tritt zwar der Haft­pflichtversicherer für Schäden Dritter ein, der Beifahrer selbst muss aber für Fahrzeugschäden und Schä­den des ver­letzten Eigentümers aufkommen. Diese Haftung kann nur der Abschluss einer Vollkaskoversicherung abwenden, in die der Beifahrer dann als Fahrer des Fahrzeugs einbezogen ist. Im Übrigen emfpiehlt die Rechtsanwaltskammer Koblenz die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses.

Steuerliche Behandlung von Fahrgemeinschaften

Die Fahrtkosten für die kürzeste Strecke zwischen Wohnsitz und der sogenannten ersten Tätigkeitsstätte – diese muss nicht identisch sein mit dem Betrieb des Arbeitgebers – dürfen als Werbungskosten mit 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw zur Arbeit fährt. Diese Regel gilt auch, wenn er auf der Fahrt Kollegen mitnimmt.

Auch bei Fahrgemeinschaften, deren Mitglieder abwechselnd fahren, kann jeder diesen Pauschalbetrag geltend machen, unanbhängig davon, ob er nun selbst mit seinem Pkw fährt oder im Rahmen der Fahrgemeinschaft nur in einem Pkw eines Arbeitskollegen mitfährt.

Mit diesem Pauschalbetrag sind dann alle Kosten und eventuelle Unfallschäden abgegolten.

Über die Rechtsanwaltskammer Koblenz

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com