Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zwischen Eltern und erwachsenen Kindern kommt es nicht selten zu Streitigkeiten, die bis zum Abbruch des Kontaktes führen können. Trotz solcher Familienkonflikte müssen Kinder grundsätzlich für die Pflegekosten ihrer bedürftigen Eltern aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Unterhaltspflicht.
Schlagwort: Elternunterhalt
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennen sich Paare ohne Trauschein, besteht ein Unterhaltsanspruch für den erziehenden Elternteil. Dieser gilt für die ersten drei Lebensjahre der Kinder und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Dies tritt ein, wenn das Kind eine besondere Betreuung benötigt.
Irgendwan sind vielleicht auch die Eltern auf die Kinder
angewiesen, doch die finanzielle Unterstützung hat ihre
Grenzen. © Iakov Filimonov_shutterstock.com
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wenn Eltern sich nicht mehr selber versorgen können und in einem Pflegeheim betreut werden müssen, verlangt der Sozialhilfeträger, der einen Teil der Kosten übernommen hat, Auskunft über das Einkommen von Kind und Schwiegerkind. Viele fürchten, dass sie in einer derartigen Situation das schwer Erarbeitete an das Sozialamt abführen müssen.