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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Alten- und Pflegeheim

Unterhaltspflicht für Eltern besteht trotz zerrütteter Beziehung

Ältere Frau im Rollstuhl

Trotz Familienkonflikten besteht oft eine Unterhaltspflicht erwachsener Kinder für ihre pflegebedürftige Eltern. Es gibt jedoch Ausnahmen. © Foto: Socrates 471_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zwischen Eltern und erwachsenen Kindern kommt es nicht selten zu Streitigkeiten, die bis zum Abbruch des Kontaktes führen können. Trotz solcher Familienkonflikte müssen Kinder grundsätzlich für die Pflegekosten ihrer bedürftigen Eltern aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Unterhaltspflicht.

Altersvorsorge nicht in Gefahr

Elternunterhalt: Altersvorsorge und Immobilie werden nicht angetastet
Irgendwan sind vielleicht auch die Eltern auf die Kinder
angewiesen, doch die finanzielle Unterstützung hat ihre
Grenzen. © Iakov Filimonov_shutterstock.com

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wenn Eltern sich nicht mehr selber versorgen können und in einem Pflegeheim betreut werden müssen, verlangt der Sozialhilfeträger, der einen Teil der Kosten übernommen hat, Auskunft über das Einkommen von Kind und Schwiegerkind. Viele fürchten, dass sie in einer derartigen Situation das schwer Erarbeitete an das Sozialamt abführen müssen.

Pflegereform: Selbstständigkeit wird zum Kriterium


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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Ob jemand pflegebedürftig ist und Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, wurde bisher daran gemessen, wie hoch der Pflegeaufwand, gemessen in Minuten, ist. Ab 2017 gilt etwas anderes: Pflegebedarf hängt nun davon ab, wie selbstständig der Betroffene seinen Alltag bewältigt. Im Fokus steht nicht mehr der zeitliche Aufwand der Pflegeperson, sondern der Pflegebedürftige an sich. Für alle, die schon vor 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, gibt es einen Bestandsschutz.

Die neue soziale Pflegeversicherung


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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, verbessert die Situation für Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege. Wer sich heute mit Pflegestufe 1 bzw. Pflegegrad 2 in einem Pflegeheim befindet, muss allerdings mehr bezahlen. Aber es gibt ein Trostpflaster.

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