Opa und Enkel beim Angeln zur Kinderbetreuung

Meist sind die Enkel bei den Großeltern in guten Händen. © Foto: Pressmaster_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In Deutschland gibt es zu wenige Kitaplätze. Um Engpässe bei der Kinderbetreuung auszugleichen, sind neben Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen oftmals Familienangehörige wie beispielsweise Großeltern in der Pflicht: Sie kümmern sich um die Kinder, während die Eltern arbeiten. Von der privaten Betreuung profitieren in der Regel alle Seiten sowohl organisatorisch als auch emotional. In vielen Fällen kann der Einsatz innerhalb der Familie unkompliziert in die Wege geleitet werden. Dennoch sollten Eltern auch die nötigen Formalien im Auge behalten, damit in einem Unglücksfall der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift.

Am besten beim Jugendamt anmelden

Passen Familienangehörige wie beispielsweise Großeltern regelmäßig auf minderjährige Kinder auf, ist es ratsam, das Jugendamt über die Aufsicht zu informieren. Denn selbst wenn die Eltern die Betreuungsperson selbst organisieren, gilt sie als vom Jugendamt vermittelt. Das Jugendamt ist verpflichtet, den Auftrag und die Eignung der Person zu prüfen und möglicherweise weitere Qualifizierungsmaßnahmen einzuleiten. Auch eine Vergütung kann das Amt gewähren, auch wenn es sich bei der Tagespflegeperson um eine nahe Verwandte handelt. Sobald die Mitteilung über die Betreuung beim Jugendamt erfolgt ist, besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Hierfür reicht ein Telefonanruf aus.

Was Sie beachten sollten, wenn fremde Kinder bei Ihnen mitfahren, erfahren Sie im Blogbeitrag.

Unfallversicherung in Kita und Tagespflege

Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sind während der Betreuungszeiten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, sofern der Betrieb der Einrichtung von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Auch „Tagesmütter“, die Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten für mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt betreuen, benötigen für ihre „Einrichtung“ eine Betriebserlaubnis. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt deshalb auch hier.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

Erfahren Sie hier, wann Eltern im Straßenverkehr für ihre Kinder haften.

Redaktion: AzetPR