Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der Mangel an Kitaplätzen zwingt viele Eltern dazu, nach alternativen Lösungen zu suchen. Neben Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen kümmern sich vor allem Großeltern kümmern die Kinder, wenn deren Eltern berufstätig sind. Diese Form der Kinderbetreuung stärkt das familiäre Miteinander und lässt sich in vielen Fällen unkompliziert organisieren. Dennoch sollten Eltern die nötigen Formalitäten im Blick behalten, damit bei einem Unglück der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift.
Am besten beim Jugendamt anmelden
Passen Familienangehörige wie beispielsweise Großeltern regelmäßig auf minderjährige Kinder auf, ist es ratsam, das Jugendamt über die Aufsicht zu informieren. Denn selbst wenn die Eltern die Betreuungsperson selbst organisieren, gilt sie als vom Jugendamt vermittelt. Das Jugendamt ist verpflichtet, den Auftrag und die Eignung der Person zu prüfen und möglicherweise weitere Qualifizierungsmaßnahmen einzuleiten. Auch eine Vergütung kann das Amt gewähren, auch wenn es sich bei der Tagespflegeperson um eine nahe Verwandte handelt. Sobald die Mitteilung über die Betreuung beim Jugendamt erfolgt ist, besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Hierfür reicht ein Telefonanruf aus.
Was Sie beachten sollten, wenn fremde Kinder bei Ihnen mitfahren, erfahren Sie im Blogbeitrag.
Unfallversicherung in Kita und Tagespflege
Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sind während der Betreuungszeiten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, sofern der Betrieb der Einrichtung von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Auch „Tagesmütter“, die Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten für mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt betreuen, benötigen für ihre „Einrichtung“ eine Betriebserlaubnis. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt deshalb auch hier.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.
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Redaktion: AzetPR