Der Kauf eines Pferdes sollte wohl überlegt sein.
Anschaffung eines Pferdes per Handschlag ist nicht ausreichend
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer sich zum Pferdekauf entschlossen hat, sollte diesen gemeinsam mit einem Fachkundigen tätigen. Ganz wichtig ist eine Ankaufsuntersuchung durch einen Fachtierarzt. Da es immer wieder vorkommt, dass z. B. Lahmheiten oder chronische Krankheiten nachgetragen werden, sollte sich der Käufer das Untersuchungsprotokoll und den Kaufvertrag nach der Untersuchung bzw. der Unterzeichnung sofort aushändigen lassen.

Andernfalls kann der Käufer nur sehr schwer beweisen, dass er von diesen Erkrankungen vorher nichts gewusst hat. Ein Käufer, der vor der Übergabe von dem Mangel erfahren hat, kann das Pferd in keinem Fall zurückgeben oder einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.

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Auf Blutprobe bestehen

Besonders gefährlich ist es, Pferde für einen bestimmten Zweck zu kaufen, die sich aber im Nachhinein dafür möglicherweise nicht eignen. Sei es das Reitpony für ein Kind oder ein Springpferd für Turniersport. Auch wenn das Pferd zum Zeitpunkt des Kaufs lammfromm und völlig gesund scheint, kann sich sein Wesen nur wenige Tage nach der Übergabe völlig ändern. Widersetzlichkeiten wie Buckeln und Steigen, wenn man nur den Sattel auflegt oder aufsitzen möchte, sprechen häufig dafür, dass das Tier zuvor entweder sediert oder Medikamente für  z.B. einen schmerzenden Rücken erhalten hat. Diese Form des Dopings kann meist durch eine Blutprobe bewiesen werden. Da eine solche Analyse bei der Ankaufsuntersuchung nicht zum Standardumfang gehört, sollte man den Tierarzt dazu ausdrücklich beauftragen.

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Redaktion: AzetPR