Zwischen Arzt und Patient ist Vertrauen unerlässlich.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Hier erfahren Patienten, worauf es beim Umgang mit medizinischen Behandlungsfehlern ankommt. Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, befinden sich Arzt und Patient in einer sehr emotionalen Situation. Daher ist in einem solchen Fall die richtige Umgangsweise entscheidend.

Behandlungfehler: Arzt muss informieren

Nach dem deutschen Patientenrechtegesetz sind Ärzte verpflichtet, Patienten mögliche eigene Behandlungsfehler oder Behandlungsfehler anderer Ärzte mitzuteilen. Diese Informationspflicht gilt, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind oder der Patient ausdrücklich nachfragt. Wann genau ein Behandelnder den Patienten in Kenntnis zu setzen hat, ist gesetzlich eher ungenau definiert. Sind für einen Mediziner Umstände erkennbar, die einen Behandlungsfehler annehmen lassen, muss der Behandelnde den Patienten unter den genannten Voraussetzungen darüber informieren.

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Behandlungsfehler sind meist schwer zu identifizieren

Unterrichtet ein behandelnder Arzt den Patienten über einen wahrscheinlichen Behandlungsfehler, darf diese Aussage in einem Straf- oder Bußgeldverfahren nicht zu Beweiszwecken gegen ihn verwendet werden. Allerdings darf die Aussage des Arztes im Fall eines Schadensersatzprozesses hinzugezogen werden. Generell ist es wichtig, so sachlich wie möglich mit Problemen im Behandlungsverlauf umzugehen. In vielen gerichtlichen Verfahren stellen sich Annahmen von Behandlungsfehlern als unvermeidbare Komplikationen oder sogenannte schicksalhafte Verläufe heraus. Aus diesem Grund ist es für Patienten wichtig, genau nachzufragen und alle Informationen über die Behandlung zu sammeln.

Offener Umgang zwischen Patienten und Ärzten

Über die typischen Risiken einer Behandlung muss der Patient vor der Behandlung hingewiesen werden. Nicht jede ärztliche Behandlung kann zum gewünschten Erfolg führen. Sollte ein unerwünschter Behandlungsverlauf auftreten, muss nicht automatisch ein Schadensersatzanspruch entstehen. Andererseits besteht bei menschlichem Handeln immer Raum für Fehler. Diese können dann gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen. Für diesen Fall sind Ärzte verpflichtet, sich mittels einer entsprechenden Versicherung abzusichern. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Patient nicht nur objektiv informiert wurde. Er sollte sich auch in der Kommunikation mit dem Arzt auch wahrgenommen fühlen.

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Redaktion: www.azetpr.com