Sensibile Daten sollten geschützt sein.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Seit Mai 2018 sind die in der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO enthaltenen Maßnahmen verbindlich anzuwenden. Damit sind die Anforderungen an den Datenschutz für Unternehmen erheblich gestiegen. Hier erfahren Nutzer, was die Reform gebracht hat.

DSGVO – eine Bilanz

Neu eingeführt wurde der Grundsatz der Rechenschaftspflicht, nach dem Unternehmen dazu verpflichtet sind, die Einhaltung der Verordnung jederzeit nachweisen zu können. Aufsichtsbehörden können ihrerseits nun auf einen neuen Bußgeldrahmen zurückgreifen. Im Vorfeld sahen Unternehmen Abmahnwellen auf sich zukommen und fürchteten aufgrund der hohen Bußgelder um ihre Existenz. Nach einem knappen Jahr stellt sich die Frage, inwiefern die Befürchtungen berechtigt waren: DSGVO – Schreckgespenst oder Rohrkrepierer?

Weniger Newsletter in der Mailbox

Vor allem Empfänger von E-Mail-Newslettern, die diese vorgeblich ohne Einwilligung erhielten, haben vermehrt Auskunfts- und Löschansprüche an Unternehmen gestellt. Die Gerichte beschäftigen diese Anfragen allerdings nur in sehr geringem Maße. Das Amtsgericht Diez hielt beispielsweise mit Urteil vom 7.11.2018 einen Schadensersatz von 50 Euro für angemessen und bezweifelte sogar, ob überhaupt solch ein Anspruch bestünde. Die E-Mail-Versender hatten die 50 Euro bereits vor Klageeinreichung bezahlt.

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Verhängte Geldbußen und Orientierungshilfen

In den letzten Monaten eröffneten die Aufsichtsbehörden verschiedener Bundesländer Bußgeldverfahren. Sanktioniert wurden die unverschlüsselte und unverfremdete Speicherung von Nutzerpasswörtern und das unbefugte Kopieren von Kundendaten auf einen Webshop bei einem Hackerangriff. Auch für unzulässige Dashcam-Nutzung, offene E-Mail-Verteiler oder unzulässige Videoüberwachung fielen Bußgelder an. Darüber hinaus veröffentlichen die Datenschutzkonferenz und einzelne Landesbehörden Orientierungs- und Auslegungshilfen und versenden stichprobenartig Fragebögen zur Umsetzung der DSGVO an Unternehmen und Kommunen.

Hohe Bußgelder

Mit 80.000 Euro hat die Baden-Württembergische Datenschutzaufsicht das bisher höchste Bußgeld in Deutschland angeordnet. In diesem Fall waren Gesundheitsdaten Betroffener versehentlich im Netz gelandet. Europaweit wurde das bisher höchste Bußgeld in Frankreich erhoben. Die Art und Weise, wie Google über die Nutzung personenbezogener Daten informiert, führte zu einer Bußgeldzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro. Informationen seien nur schwer zugänglich und in einigen Punkten auch nicht eindeutig.

Datenschutzverantwortung bei gewerblichen Fanseiten

Betreiber von Facebook-Fanpages sind laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gemeinsam verantwortlich für die Datenverarbeitung. Maßgebliches Kriterium zur Bestimmung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit ist der tatsächliche Einfluss auf die Verarbeitungszwecke und -mittel. Der Generalanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof geht davon aus, dass die Schwelle zur gemeinsamen Verantwortung sehr niedrig sei. Offizielle Verlautbarungen vonseiten Facebooks, ob und welche Schritte unternommen werden, um einen rechtskonformen Betrieb von Facebook-Fanseiten zu ermöglichen, sind bisher ausgeblieben.

Über die Rechtsanwaltskammer Koblenz

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie beispielsweise die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com